(ots) - Der DRPR rügt den ehemals verantwortlichen
Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Jens Bullerjahn und
das damals zuständige Ministerium für Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt für mangelnde Transparenz bei der Angabe der
Auftraggeber und der Finanzierung der Sendungen "SAW Spezial Thema
Opferschutz" vom 29.06.2015 und "SAW Spezial Thema Stark III" vom
07.09.2015.
Das Finanzministerium, das unter der Verantwortung des damaligen
Finanzministers Jens Bullerjahn stand, wird wegen mangelnder
Transparenz politischer Kommunikation und einer damit verbundenen
Täuschung der Öffentlichkeit gerügt. Minister Jens Bullerjahn und das
Finanzministerium Sachsen-Anhalt haben im Sommer 2015 den
Privatsender SAW der Rundfunkveranstalterin VMG Verlags und Medien
GmbH & für die Ausstrahlung der Sondersendungen finanziell
unterstützt bzw. haben die Sendungen bezahlt, ohne dass dies
angegeben wurde. In der Berichterstattung über den Fall ist von einer
Unterstützungs-Summe von ca. 10.000 Euro die Rede.
Rüge wegen fehlender Transparenz
Die Botschaften der bezahlten Sendung ließen sich keinem konkreten
Absender zuordnen. Gemäß den Richtlinien des Deutschen
Kommunikationskodex (Punkt 1, Transparenz) und des Code de Lisbonne
(Art. 4, 14) muss bei bezahlten politischen Kampagnen für die
Öffentlichkeit transparent und erkennbar sein, welche Auftraggeber
und somit Interessen hinter den Botschaften stehen. Die genannten
Sendungen verstoßen auch gegen die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege
im politischen Raum. Auch die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
hatte bereits die unzulässige Themenplatzierung, sowie den Verstoß
gegen die Transparenzvorgaben beim Sponsoring, verurteilt und ein
entsprechendes Bußgeld festgesetzt.
"Jeder Versuch die Öffentlichkeit zu täuschen, ist nicht
zulässig!"
"Gemäß der bestehenden ethischen Normen ist es bei politischen
Kampagnen dringend erforderlich, Auftraggeber zu nennen und die
Finanzierung transparent zu machen", stellt Professor Günter Bentele,
Vorsitzender des DRPR fest. In der Tatsache, dass der Absender und
die Finanzierung nicht klar erkennbar waren, sieht der Rat einen
klaren Verstoß gegen die einschlägigen Transparenzgebote der
Kommunikations- und PR-Branche und spricht gegenüber Herrn Jens
Bullerjahn und dem verantwortlichen Ministerium eine öffentliche Rüge
aus.
ERKLÄRUNG
Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher
(BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und
der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf
dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet.
Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten
bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und
gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in
Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B.
aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich
zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche
aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in
die Diskussion einzumischen. Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung
angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der
jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten
Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den
Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen
Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran
bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn
eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als
wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines
Gerichtes verwechselt werden.
KONTAKT
Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations
c/o Prof. Dr. Günter Bentele
Institut für KMW, Universität Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig
Tel. 0341-9735 751
Fax 0341-9735 749
E-Mail: info(at)drpr-online.de
www.drpr-online.de
getragen von:
DPRG GPRA BDP de'ge'pol
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V.
Oberwallstraße 24
10117 Berlin
Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger
Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler
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