Schäden durch Herbststürme: Während eines Hausumbaus ist der Versicherungsschutz in Gefahr / R+V-Infocenter: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden nur, wenn das Gebäude vor dem Sturm unversehrt war
(ots) - Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen
vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor
seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter
Umständen nicht versichert. "Die Wohngebäudeversicherung zahlt
Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher unversehrt und
bewohnbar war", sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für
Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie rät deshalb,
vor den Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.
Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab
Windstärke 8. Wenn Fenster und Türen allerdings nicht vollständig
geschlossen werden können oder das Dach nur notdürftig abgedeckt ist,
muss die Versicherung eventuelle Schäden nicht bezahlen. Bauherren
sollten Umbaumaßnahmen deshalb immer ihrer Versicherung melden.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nach dem Umbau sollten Bauherren prüfen, ob der Gebäudewert
durch die Veränderungen gestiegen ist - und gegebenenfalls den
Versicherungsschutz anpassen.
- Gut zu wissen: Auch Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr für das
Gebäude - weil sie Richtung und Stärke der Luftströmungen
beeinflussen und herabfallende Gegenstände das Haus zusätzlich
beschädigen können.
Direkt zur Meldung:
http://ao-url.de/227e44
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Pressekontakt:
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06172/9022-131
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Datum: 27.10.2016 - 14:05 Uhr
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