(ots) -
Ob die Umgebung einer Immobilie als "gute" oder
"durchschnittliche" Wohnlage bewertet wird, das kann durchaus
entscheidend sein. Denn die Antwort auf diese Frage hat unter
Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden
Mietspiegel zur Folge. In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer
und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den
Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen. Am Ende musste
nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich in letzter
Konsequenz zwischen "gut" und "durchschnittlich" oder anderen
möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann. Das ist nach Überzeugung
des BGH das jeweils erkennende, mit der Sache befasste Gericht.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 82/15)
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