(ots) -
Wenn die Nebenkostenvereinbarung innerhalb einer Wohnanlage
geändert werden soll, dann kann das nicht einfach so nebenbei
geschehen und dadurch legitimiert werden, dass niemand formal
Beschwerde eingelegt hat. Stattdessen ist es nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS erforderlich, dass alle Mieter
zustimmen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 326/14)
Der Fall:
Eine Eigentümerin ging dazu über, die Nebenkosten nicht mehr
abzurechnen, sondern die bisherigen Vorauszahlungen als Pauschale zu
behandeln. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens führte sie an, dass sei
während eines Gesprächs im Treppenhaus mit dem Mieter so vereinbart
worden. Dessen Ehefrau und Mitmieterin sei zwar nicht dabei gewesen,
habe sich aber in der Folgezeit nicht ausdrücklich gegen diese
Umstellung gewendet.
Das Urteil:
Das höchste deutsche Gericht kam zu dem Ergebnis, man könne das
Verhalten der Mitmieterin nicht als stillschweigende Zustimmung
werten. Deswegen sei die geltend gemachte Umstellung der
Nebenkostenabrechnung hinfällig. Um einen solchen Schritt juristisch
korrekt zu begründen, bedürfe es der Einwilligung aller Mieter.
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Dr. Ivonn Kappel
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