(ots) -
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, abstrakte
Verweisung... Die unterschiedlichen Begriffe im Zusammenhang mit der
Absicherung der eigenen Arbeitskraft können ganz schön verwirren.
Zudem kursieren im Netz zahlreiche Irrtümer rund um den staatlichen
und privaten Schutz. In einer vierteiligen Serie erklären
CosmosDirekt-Experten, was man als Arbeitnehmer wissen sollte.
Im vierten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erläutert Michael
Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, wie private
Berufsunfähigkeitsrenten, die nicht an einen Riester- oder
Basisrentenvertrag gekoppelt sind, steuerlich behandelt werden: "Der
Beitrag zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz wird aus dem
versteuerten Einkommen gezahlt; bei der ausgezahlten
Berufsunfähigkeitsrente ist dann nur der Ertragsanteil
steuerpflichtig. Es gilt: Je länger die Rentenzahlung zugesagt wird,
desto höher ist auch der zu versteuernde Ertragsanteil. Generell ist
Einkommensteuer aber erst dann zu zahlen, wenn das gesamte zu
versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von derzeit 8.652
Euro liegt."
Lange Rentendauer = hohe steuerliche Belastung?
Die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zählt
zu den zeitlich begrenzten Leibrenten. Die ursprünglichen Beiträge
stammen in der Regel aus dem versteuerten Einkommen, daher sind die
Rentenleistungen selbst nicht in voller Höhe steuerpflichtig.
Lediglich der sogenannte Ertragsanteil wird versteuert. Dieser
erfasst pauschal die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsen. Die
Höhe ist abhängig von der zugesagten Rentenlaufzeit.
Je länger die Zahlung der Rente vereinbart wird, desto höher ist
der zu versteuernde Anteil. Wird die Rente beispielsweise für 10
Jahre bewilligt, sind 12 Prozent steuerpflichtig. Ist die
voraussichtliche Leistungsdauer sehr lang, zum Beispiel 40 Jahre,
liegt der steuerpflichtige Anteil bei 39 Prozent - 61 Prozent der
Rente sind immer noch steuerfrei.(1) Außerdem wird erst das zu
versteuernde Einkommen, das über dem Grundfreibetrag von aktuell
8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für zusammenveranlagte
Ehepaare liegt, überhaupt versteuert.
Ein Beispiel: Eine 35-jährige Frau mit einer vereinbarten
Berufsunfähigkeitsrente von 1.300 Euro monatlich wird berufsunfähig.
Der Versicherer hat ihr eine Rente bis zum 67. Lebensjahr zugesagt.
Das bedeutet: Sie erhält voraussichtlich 32 Jahre lang
Rentenzahlungen. Laut Ertragsanteiltabelle muss sie 32 Prozent
Ertragsanteil versteuern. Es ist also nicht die volle Rente von
15.600 Euro jährlich steuerpflichtig. Lediglich 4.992 Euro werden mit
dem individuellen Steuersatz besteuert, 10.608 Euro bleiben
steuerfrei. Da aber der Grundfreibetrag von 8.652 Euro in diesem
Beispiel nicht überschritten wird, zahlt die Frau keine Steuern.
Falls sie jedoch zusätzlich etwa Mieteinnahmen oder eine staatliche
Erwerbsminderungsrente erhält oder sie einen Ehemann mit eigenem
Einkommen hat, können aufgrund des dann höheren zu versteuernden
Einkommens Steuern anfallen.
(1) Bei einigen Alterskonstellationen kann auch das zum Zeitpunkt
des Rentenbeginns vollendete Lebensjahr einen Einfluss auf die
Besteuerung haben, siehe Spalte 3 der Ertragsanteiltabelle in § 55
Abs. 2 EStDV.
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuern-bu
Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.
In der Reihe "Cosmos Konkret - Berufsunfähigkeitsschutz" bisher
erschienen:
Teil 1: Berufsunfähigkeitsrente = Erwerbsminderungsrente?
(10.10.2016)
https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/bu-schutz-192066/
Teil 2: Wann ist der richtige Zeitpunkt für privaten
Berufsunfähigkeitsschutz? (17.10.2016)
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-abschluss
Teil 3: Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-Sport? (24.10.2016)
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-risikosport
Ihre Ansprechpartner:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel(at)cosmosdirekt.de
Nicole Canbaz
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7147
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: nicole.canbaz(at)cosmosdirekt.de
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell