PresseKat - BA-Presseinfo Nr. 44: Saison-Kurzarbeitergeld: Anzeigepflicht entfällt vollständig

BA-Presseinfo Nr. 44: Saison-Kurzarbeitergeld: Anzeigepflicht entfällt vollständig

ID: 1418736

(ots) - Bürokratieabbau erleichtert Verfahren bei
Ausfällen in der Schlechtwetterzeit

"Für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu
beziehen, wurde eine spürbare Erleichterung geschaffen", informiert
Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten
Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des
Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der
Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig.

"Mit der gesetzlichen Neuregelung ist die Anzeigepflicht nun
vollständig entfallen", so Becker. "Damit senkt man den
bürokratischen Aufwand und entlastet Unternehmen und
Arbeitsagenturen." Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes
(Saison-KuG), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen künftig
nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden.
Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch
weiterhin aufzubewahren.

Ausführliche Hinweise zum Saison-KuG und alle erforderlichen
Vordrucke sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen
/> Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld abrufbar.

Hintergrundinformation:

Das Saison-KuG kann von Dezember bis März für Betriebe des
Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und
Landschaftsbaus in Anspruch genommen werden. In Betrieben des
Gerüstbaus beginnt die Schlechtwetterzeit am 01. November und endet
am 31. März. Diese Leistung sichert die Beschäftigung bei Ausfällen
durch Witterung oder Auftragsmangel. Die Neuregelung beruht auf dem
Inkrafttreten des "Gesetzes zur Stärkung der beruflichen
Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der
Arbeitslosenversicherung" (AWStG). Hier wurde die Regelung zur
Anzeige des Arbeitsausfalls beim Saison-KuG ersatzlos gestrichen (§




101 Abs. 7 SGB III).

Im Schlechtwetterzeitraum 2015/16 wurden bundesweit allein ca.
17.500 Anzeigen für Saison-KuG gestellt, die ab nun wegfallen und
Unternehmen wie Arbeitsagenturen entlasten.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Datum: 31.10.2016 - 12:18 Uhr
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