(ots) - Islamismus-Ausschuss: Studie stärkt Regierung im
Streit um Zeugen-Maulkorb
Osnabrück. Die umstrittene Beschränkung von Aussage-Genehmigungen
für den Islamismus-Ausschuss durch die Landesregierung ist weitgehend
rechtens. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag)
unter Berufung auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Christoph
Möllers, welches der Redaktion vorliegt. In dem Ausschuss gibt es
Streit, da Zeugen von Polizei, Landeskriminalamt und
Verfassungsschutz derzeit Aussagen zu mutmaßlichen Islamisten
verweigern. Dabei geht es unter anderem um die wegen eines
Messerangriffs auf einen Polizisten vor Gericht stehende Safia S.,
den untergetauchten Islamisten Ahmed Feredaws A. sowie den wegen der
Länderspielabsage in Hannover ins Visier der Ermittler geratenen
Mohamad Hasan K. Die vom Innenministerium beauftragte 17-seitige
Expertise stärkt nun die von CDU und FDP kritisierte Haltung der
Landesregierung, ihren Zeugen im Ausschuss weitgehend die Aussagen zu
verweigern. "Verfassungsrechtliche Bedenken" hat Möllers lediglich
bei Informationsverweigerungen, bei denen das Land pauschal auf
Sperrungen durch den Bund verweist. Hier bestehe die "Gefahr eines
föderalen Versteckspiels, in der Auskünfte mit Blick auf andere
Behörden verweigert werden", heißt es in der Expertise. Die
Regierungsseite sieht sich durch das Gutachten gestärkt: "Die
Landesregierung hält sich an Recht und Gesetz. Die seitens der
Opposition bisher entgegengebrachte Kritik ist daher ohne Substanz",
sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.
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