(firmenpresse) - Biofrontera AG erhält Zusagen für die Zeichnung von neuen Aktien und von Wandelschuldverschreibungen
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leverkusen (pta013/01.11.2016/08:45) - Der Vorstand der Biofrontera AG (FSE: B8F) hat am 31.10.2016 bekannt gegeben, dass das Grundkapital der gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 5.012.950 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 ("Neue Aktien") erhöht werden soll. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 6 : 1 zum Bezugspreis von EUR 3,00 je Neuer Aktie gewährt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.
Der Vorstand hat ferner am 31.10.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von bis zu Stück 49.990 nachrangiger Wandel-Teilschuldverschreibungen ("Teilschuldverschreibungen") im Nennbetrag von je EUR 100 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 4.999.000 beschlossen. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 607 : 1 zum Bezugspreis von EUR 100,00 je Teilschuldverschreibung gewährt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR vom 31.10.2016 verwiesen, die um 22:29 Uhr (UTC) veröffentlicht wurde.
Die Gesellschaft hat inzwischen bindende Zusagen von Investoren erhalten, nach denen diese sich verpflichtet haben, Neue Aktien und/oder Teilschuldverschreibungen nach MaĂźgabe der mitgeteilten Konditionen in einem Umfang von EUR 14,8 Mio. zu erwerben.
Der Vorstand
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