(ots) - Gesetzentwurf muss bis Mitte November vorgelegt
werden
Der Sprecher des Justizministeriums hat in der
Regierungspressekonferenz vom gestrigen Tage einen Gesetzentwurf zum
Thema Kinderehen bis Weihnachten angekündigt. Hierzu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan
Harbarth:
"Wir fordern Justizminister Maas auf, sich an die Vereinbarungen
in der Koalition zu halten und den Gesetzentwurf gegen Kinderehen
bereits bis Mitte November vorzulegen. Unser vereinbartes Ziel ist
es, das Verbot von Kinderehen noch dieses Jahr im Bundestag zu
beschließen. Dem Justizministerium ist dies seit vielen Wochen
bekannt. Die nunmehrige Ankündigung des Bundesjustizministers, bis
Weihnachten einen Entwurf vorzulegen, ist die Aufkündigung dieses
Zeitplans. Dafür fehlt der Unionsfraktion jedes Verständnis. Jeden
Tag, den das Gesetz später kommt, müssen Kinder und Jugendliche in
Deutschland weiter leiden. Jeder Tag mehr ist für die betroffenen
Mädchen ein Tag zu viel. Wir als Union haben unsere Vorstellungen
bereits im August klar formuliert. Ehen mit unter 18-Jährigen darf es
in Deutschland nicht geben. Wir brauchen jetzt schnell klare und
eindeutige rechtliche Grundlagen für die Gerichte und Behörden.
Der Gesetzentwurf muss auch ein Verbot rein religiöser
Eheschließungen mit Minderjährigen enthalten. Ein 13-jähriges Mädchen
empfindet auch eine Imam-Ehe als wirksame Ehe mit allen damit
zusammenhängenden Konsequenzen.
Darüber hinaus muss der Gesetzentwurf sicherstellen, dass für
dauerhaft in Deutschland lebende Paare mit ausländischer
Staatsangehörigkeit ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet,
wenn sie heiraten. Bislang gilt das Recht des Heimatlandes der
Partner. Derjenige, der seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in
Deutschland hat, sollte sich auch nach unseren Werten und unserer
Rechtsordnung richten, wenn er eine Ehe schließt."
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