PresseKat - Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlic

Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice / Zutrittsrecht für Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (FOTO)

ID: 1419381

(ots) -
Jeder dritte Arbeitnehmer würde gerne von zu Hause aus arbeiten,
jeder zehnte macht es bereits in einzelnen Fällen. Im Zeitalter der
digitalen Vernetzung ist das Konzept Homeoffice in immer mehr Berufen
möglich und hat viele Vorteile: mehr Flexibilität, keine
zeitaufwendigen Arbeitswege und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit
im Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden individuell
nach Absprache, ob und in welchem Umfang der Job in die eigenen vier
Wände verlegt werden kann. Damit die Arbeit dort genauso reibungslos
und sicher wie im Büro abläuft, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bestimmte Regeln befolgen. Die wichtigsten Regeln geben das
Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung vor.

Individuelle Gefährdungsbeurteilung nötig

Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden in einer
Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Um diese zu erstellen, benötigt
entweder der Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
der Betriebsarzt ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers. "Im
Homeoffice gelten die gleichen sicherheitstechnischen und
ergonomischen Standards wie im Büro", sagt Werner Lüth,
Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. "Ein
Notebook ist aus ergonomischer Sicht eher ungeeignet zum täglichen
Arbeiten", so der Experte. Ein externer Bildschirm und eine externe
Tastatur müssen in diesem Fall vom Arbeitgeber bereitgestellt,
Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter in geeigneten
Intervallen geprüft und gewartet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung

Telearbeitnehmer genießen grundsätzlich den vollen Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ausführung ihrer beruflichen
Tätigkeit. Sinnvoll für erfolgreiches, gesundes Arbeiten im




Homeoffice ist die klare Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz.
Zudem sollten auch Ruhe- und Pausenzeiten bewusst eingeplant werden.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: T?V Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  September 2016: Erwerbstätigkeit steigt im Vorjahresvergleich um 0,9 % BA-Presseinfo Nr. 45: Der Arbeitsmarkt im Oktober 2016: Anhaltende Herbstbelebung verringert Arbeitslosigkeit
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.11.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1419381
Anzahl Zeichen: 2640

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice / Zutrittsrecht für Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÃœV Rheinland AG homeoffice.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÃœV Rheinland AG homeoffice.jpg