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Versicherungswechsel ohneÄrger / Bis 30. November Leistungen vergleichen - ADAC-AutoVersicherung bietet neuen Unfallmeldedienst (VIDEO)

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(ots) -
Was muss eine gute Autoversicherung bieten? Diese Frage stellen
sich Autofahrer im laufenden Wechselgeschäft. Generell gilt:
Billig(er) ist nicht immer gut, deshalb Leistungen vergleichen, denn
die Unterschiede sind hier groß. Der Wechsel der Kfz-Police ist in
der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten
Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In
diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2016 bei
der Versicherung eingehen. Die ADAC Autoversicherung AG gibt Tipps,
worauf es bei der Suche nach einem passenden Tarif ankommt.

- Deckungssumme: Diese sollte bei 100 Millionen Euro liegen.

- Freie Werkstattwahl: Damit können Autofahrer frei entscheiden, wo
ihr Fahrzeug repariert wird. Bei Werkstattbindung muss in einer
Werkstatt repariert werden, mit der die Versicherung
zusammenarbeitet. Sonst besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht
oder nur teilweise übernommen wird. Vorsicht auch bei Leasing-Autos:
Oft ist im Vertrag geregelt, was im Schadenfall zu tun ist

- Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro
Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Bei sehr günstigen Tarifen fallen
Rückstufungen oft deutlich schlechter aus als marktüblich.

- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte
bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs
Monate umfassen.

- Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit - das heißt volle
Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer, z.B. durch Kinder
abgelenkt, einen Unfall verursacht. Ausgenommen sind hierbei meist
grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto
stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

- Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten
mitversichert sein.





- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der
Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist
abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen
Rabatt nicht.

- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den
neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.

- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder
halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren
Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.

- Unfallmeldedienst: Damit Autofahrer in Not schnellstmögliche Hilfe
bekommen, bietet unter anderem die ADAC-AutoVersicherung den neuen
Unfallmeldedienst (UMD) im Tarif KomfortVario an.

- Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst kündigen, wenn
der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen
Versicherer Verträge ablehnen. Deshalb vor einem Wechsel prüfen, ob
der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.

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Jochen Oesterle
ADAC SE Öffentlichkeitsarbeit/Presse
Tel.: (089) 7676-3474
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Datum: 03.11.2016 - 09:00 Uhr
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