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moneymeets: Provisionsabgabeverbot steht vor dem Aus

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(ots) - Das Provisionsabgabeverbot ist ein Anachronismus, der
in einer digitalen Welt nichts mehr zu suchen hat. Bereits 2011
urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass das Gesetz von 1923
nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren ist. Auch das Landgericht
Köln folgte dieser Einschätzung im vergangenen Jahr und entschied
zugunsten des Kölner Fintech-Unternehmens moneymeets, dass das
Provisionsabgabeverbot nicht hinreichend bestimmt und somit nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar sei. Jetzt geht der Prozess gegen
moneymeets in Berufung, doch das Unternehmen sieht die Verhandlung
gelassen.

Im vergangenen Oktober ging das Kölner Fintech-Unternehmen
moneymeets als Sieger aus einem Aufsehen erregenden Prozess hervor.
Das zukunftsweisende Urteil kippte das in der aktuellen Form seit
1934 bestehende Provisionsabgabeverbot und erlaubt moneymeets
seither, die von Versicherern gezahlten Provisionen mit den Kunden zu
teilen.

Der Kläger, ein Versicherungsmakler, sah dies naturgemäß anders
und legte Berufung gegen das Urteil ein. Am 21. Oktober 2016 fand nun
die erste und wohl auch letzte mündliche Verhandlung im
Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln statt. Johannes
Cremer und Dieter Fromm, Gründer und Geschäftsführer von moneymeets,
sehen dem Urteil, das am 11. November 2016 gesprochen werden soll,
gelassen entgegen. "Wir haben auch nach der Verhandlung keine Sorge,
dass das OLG zu einem anderen Ergebnis als bisher kommt. Warum sollte
das Verbot eines günstigeren Preises für die Vermittlung und
Betreuung von Versicherungen aus Kundensicht sinnvoll sein?", fragt
Cremer und Fromm fügt hinzu: "Der Kläger beruft sich auf eine
unbestimmte Rechtsnorm aus dem Jahr 1934, die bereits vom
Verwaltungsgericht Frankfurt 2011 als nicht mit dem Grundgesetz
konform eingestuft wurde und die in unserer heutigen digitalen Welt




einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Das von der Gegenseite gern
vorgebrachte Argument, dass mit dem Wegfall des Verbots die
Beratungsqualität massiv leiden würde, lässt sich ebenfalls leicht
entkräften - in Wahrheit geht es wohl nur um die Einkommenssicherung
für einen Berufsstand - zu Lasten besserer Preise für den
Verbraucher."

Tatsächlich argumentiert die Gegenseite, dass das
Provisionsabgabeverbot die Qualität der Versicherungsberatung sichern
würde, da sich der Verbraucher nicht von zurückgezahlten Provisionen
locken lassen, sondern nur anhand der Fakten entscheiden solle. "Wir
stimmen voll zu, dass der Verbraucher die passende Versicherung
anhand der Leistungen wählen sollte. Im zweiten Schritt muss der
Verbraucher aber auch die Wahl zwischen mehreren Zugangswegen haben.
Das sich die unterschiedlichen Zugangswege im Preis - hier für die
Vermittlung und Betreuung - unterscheiden, ist nicht erst seit dem
Internetzeitalter so. Die Angst der Branche vor Transparenz hat neben
dieser Frage möglicherweise auch noch andere Hintergründe: Der Preis
für die Vermittlung und Betreuung wird durch die Initiative von
moneymeets erstmals transparent und der Kunde gewinnt Souveränität,
kann er doch Preis und Leistung nun in ein Verhältnis zueinander
bringen. Gerade im Finanzbereich ist diese Transparenz überfällig -
und der Wegfall des Provisionsabgabeverbotes befreit auch klassisch
agierende Makler von den Zwängen ihres Geschäftsmodells. Mehr
Vielfalt in den Geschäftsmodellen hilft den Kunden und letztlich auch
den Versicherungsgesellschaften", führt Cremer aus.

Das Provisionsabgabeverbot verstößt auch gegen das Kartellrecht.
Bereits im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission seine
Abschaffung. Denn das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot
bedeutet de facto, dass ein wesentliches Merkmal des freien
Wettbewerbs eingeschränkt wird, was in ganz Europa nicht nur in der
Finanzbranche beispiellos ist. Kein anderes europäisches Land hat
eine solche Regelung und trotzdem finden Kunden, Intermediäre und
Versicherungen gute Rahmenbedingungen für ihre jeweiligen Ziele. Bis
30. Juni 2017 soll nun die europäischeVersicherungsrichtlinie IDD
umgesetzt werden, wodurch das Provisionsabgabeverbot nach mehr als 80
Jahren ersatzlos gestrichen werden dürfte. "Die europäische
Kommission hat in ihrer Sektorenuntersuchung zu
Unternehmensversicherungen bereits festgestellt, dass das Verbot von
Rabatten auf die Provision einer Wettbewerbsbeschränkung gleichkommen
könnte. Eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbots ist aus unserer
Sicht nach europäischem Recht daher unausweichlich", erklärt Dieter
Fromm.

Für Johannes Cremer und Dieter Fromm ist klar, dass mit der
Digitalisierung auch in der Versicherungsbranche ein neuer Wind
eingekehrt ist. "Die in anderen Branchen längst vollzogene
Entwicklung hält jetzt endlich auch in die Versicherungsbranche
Einzug. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als
würde der stationäre Einzelhandel eine gesetzliche Preisbindung für
Produkte auch auf E-Commerce-Plattformen einfordern, damit der
Preiswettbewerb aufhört. Der Google-Preisvergleich wäre damit
sinnlos."

Weitere Informationen zum Urteil des Landgerichts Köln aus dem
Oktober 2015 sind auf der Homepage von moneymeets unter
https://www.moneymeets.com/presse oder unter
http://blog.moneymeets.com abrufbar. An dieser Stelle informiert das
Unternehmen auch regelmäßig über die neusten Entwicklungen in der
Berufungsverhandlung.

Ãœber moneymeets:

moneymeets hilft seinen Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen
zu treffen. Drei Elemente sind dafür entscheidend: Übersicht
gewinnen, bessere Lösungen finden und diese so preiswert wie möglich
umsetzen. Via moneymeets gewinnen Anleger endlich die Übersicht über
alle genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen).
Sie verwalten alle Produkte in einer Ãœbersicht und nutzen
professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Auf dem innovativen
Marktplatz finden sie Anlagestrategien, die Profis und erfolgreiche
private Anleger veröffentlichen und die von der moneymeets-Community
bewertet werden. Die Mitglieder können diese Strategien verfolgen und
sich Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Anlageentscheidungen
holen. moneymeets ist Preisführer bei Wertpapierdepots,
Investmentfonds und Versicherungen. Die Provisionen, die moneymeets
erhält, werden detailliert offengelegt und mit den Mitgliedern
geteilt. Alle Provisionen, Aufschläge und Vergütungen der
Finanzprodukte sind transparent und vergleichbar. Das 2012 von
Johannes Cremer und Dieter Fromm gegründete Kölner Start-up wurde
2014 als Fintech-Unternehmen des Jahres nominiert. 2015 hat die
Stiftung Warentest moneymeets empfohlen.



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Kent Gaertner
030 - 30 30 80 89 - 13
gaertner(at)quadriga-communication.de

Unternehmen
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Datum: 03.11.2016 - 09:46 Uhr
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