PresseKat - Krankenhausreform: AOK kritisiert Pläne für nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag

Krankenhausreform: AOK kritisiert Pläne für nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag

ID: 1420068

(ots) - Der AOK-Bundesverband kritisiert von der Koalition
geplante nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag für
Krankenhäuser. Wenn der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
auf Bundesebene zu niedrig angesetzt werde, würden damit Regelungen
des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ausgehebelt. "Die Pläne der
Koalition gefährden das Ziel einer effektiven Mengensteuerung", sagt
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Bei
den Kliniken würden ökonomische Anreize für immer mehr und
medizinisch teilweise unnötige Operationen vergrößert." Zudem dürfe
ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen
Regelungen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen
führen. "Diese Ausgabenneutralität ist Wille des Gesetzgebers und im
Krankenhausstrukturgesetz so festgeschrieben worden. Darauf müssen
wir uns verlassen können", betont der Verbandschef. Wenn ein FDA
unterhalb von 65 Prozent festgesetzt würde, entstünden für die
Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich.

Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die Koalition auf
Druck der Krankenhaus-Verbände Regelungen des KHSG aufweichen will.
Es geht darum, dass Kliniken, die mehr Leistungen erbringen als im
Vorjahr, ab 2017 einen Abschlag für alle abgerechneten Mehrleistungen
in Kauf nehmen müssen. Die Höhe dieses Fixkostendegressionsabschlags
sollte laut KHSG eigentlich auf der Landesebene zwischen
Krankenkassen und Landes-Krankenhausgesellschaften vereinbart werden.
Dazu laufen Verhandlungen in den Ländern; auch Schiedsverfahren sind
bereits vorbereitet und terminiert worden. Nun plant die Koalition
auf Druck der Krankenhausseite jedoch die Einführung eines bundesweit
einheitlichen FDA.

"Die Selbstverwaltung hat das komplexe Gesetz bisher Zug um Zug
umgesetzt", so Litsch. "Wenn jetzt im laufenden Verfahren die




Rechtsgrundlage für einzelne Regelungen geändert wird, müssen bereits
verhandelte Lösungen wieder in Frage gestellt werden." Das Ganze sei
"schon wieder ein Einknicken vor der Krankenhauslobby, um im Wahljahr
Ruhe an dieser Front zu haben", kritisiert er. "Ohne Not wird das
KHSG-Paket wieder aufgeschnürt, um den Krankenhäusern auf Kosten der
Beitragszahler finanzielle Vorteile zu verschaffen. Und das, obwohl
durch die Krankenhausreform ohnehin schon über zehn Milliarden Euro
extra in die Kassen der Kliniken fließen."

Mit dem Fixkostendegressionsabschlag werden die
betriebswirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt, die Kliniken bei
zusätzlichen medizinischen Eingriffen haben - vor allem, weil sie
hierfür in der Regel keine zusätzlichen Ärzte oder Pflegekräfte
beschäftigen müssen, sondern nur zusätzliche Sachkosten haben. Der
FDA sorgt dafür, dass eine Klinik tatsächlich nur diese Extra-Kosten
erstattet bekommt. Auf diese Weise soll bei Operationen, die
besonders "mengenanfällig" sind, eine bessere Steuerung erreicht
werden. Auch im Sinne des Patientenschutzes sollen unerwünschte
Leistungsausweitungen der Kliniken vermieden werden.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse(at)bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Unsere Augen: ein Meisterwerk der Natur (FOTO) Basenfasten - Fastenurlaub mit basichem Kochkurs, gesunde und leckere Zurbereitung für die Weihnachtszeit
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.11.2016 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1420068
Anzahl Zeichen: 3617

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankenhausreform: AOK kritisiert Pläne für nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

AOK-Bundesverband (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Betriebliche Gesundheitsförderung digital: ...

Termindruck, ständige Erreichbarkeit, zunehmende Komplexität und enormes Tempo prägen verstärkt die Arbeitswelt. Bereits jeder Dritte fühlt sich dadurch bei der Arbeit stark belastet. Deshalb brauchen Unternehmen und ihre Mitarbeiter moderne For ...

Neue AOK-App hilft bewusster einzukaufen ...

Jedes dritte Getränk hat einen zu hohen Zuckergehalt. Das teilt die AOK nach einer Auswertung aller im Bundeslebensmittelschlüssel aufgeführten Getränke mit. Da viele Nahrungsmittel auch zu viel Fett, Salz oder gesättigte Fettsäuren beinhalten, ...

Alle Meldungen von AOK-Bundesverband