(ots) - Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
enthält nach Auffassung der aba viel Licht aber insbesondere in den
Rahmenbedingungen auch Schatten.
- Mit dem Sozialpartnermodell können die Tarifparteien die
Verbreitung der bAV deutlich stärken. Nach bisheriger Erfahrung
wirken Flächentarifverträge mittelfristig als Referenz auch in
nicht tarifgebundene Bereiche hinein.
- Ein durch Tarifparteien vereinbartes Opting Out kann sowohl zur
Verbreitung als auch zur Höhe der Betriebsrenten beitragen. Die
einschlägige tarifliche Regelung kann auch in Unternehmen ohne
Tarifvertrag vereinbart werden.
- Zielrenten entlasten Arbeitgeber von bAV-typischen Risiken.
Gleichzeitig können die Risiken der Kapitalanlage im heutigen
Umfeld gemindert und die Chancen erhöht werden. Die
aufsichtsrechtlichen Regelungen lassen den Tarif-parteien den
notwendigen Spielraum zur Vermeidung von Garantiekosten bei
dennoch definierten Rentenversprechen.
- Alle externen Durchführungswege können in diesem Rahmen Angebote
unterschiedlicher Risikoprofilierung entwickeln.
Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung sieht trotz einiger Skepsis ein
chancenreiches Modell: "Tarifrenten im Rechtsrahmen der betrieblichen
Altersversorgung können uns alle einen großen Schritt zu einem
nachhaltigeren Rentensystem in Deutschland voranbringen ohne bereits
erfolgreiche Modelle zu schwächen. Angesichts des Mangels an in
Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen lohnt dieser
Versuch."
Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung wird
weiterentwickelt, soll jedoch einige Systemfehler beibehalten.
- Mit Freibeträgen auf die Grundsicherung wird ein entscheidendes
Hemmnis der Altersvorsorge zumindest gemildert.
- Das neue Zuschussmodell erhöht die dringend notwendige Förderung
niedriger Einkommen.
- Gleichzeitig bleibt die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG weit
hinter den Erfordernissen zurück.
- Die Beitragslasten auf bAV haben unverändert erhebliche
Gerechtigkeitslücken.
"Doppelte Beitragslast in der Altersversorgung ist unsystematisch
und unfair. Dies gilt seit 15 Jahren für die Riester-bAV und den
sozialversicherungspflichtigen Teil in der Veranlagung nach § 3
Nummer 63 EStG. Für Unternehmen und Tarifparteien ist ein noch
unverbrauchter von Beitragslasten freier Teil in der Veranlagung
dringend geboten", kritisiert Heribert Karch.
Am 24. November wird die aba im Rahmen einer aba-Sondertagung
unter dem Motto "Großbaustelle bAV" den Gesetzentwurf im Kreise ihrer
Mitglieder diskutieren und analysieren.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für
den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der
Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Klaus Stiefermann
030 3385811-10
Klaus.Stiefermann(at)aba-online.de
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft f?r betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell