PresseKat - Zoll weist auf Risiken bei Bestellungen von Medikamenten im Internet hin

Zoll weist auf Risiken bei Bestellungen von Medikamenten im Internet hin

ID: 1421324

(ots) - Der Zoll weist auf die Risiken bei
Bestellungen von Medikamenten im Internet hin: Nicht alle
Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Heilmittel, die online
gekauft werden können, dürfen legal nach Deutschland eingeführt
werden.

So enthalten manche Medikamente Inhaltsstoffe, die dem Artenschutz
unterliegen. Darunter sind beispielsweise die Aloe-Pflanze, die
Indische Kostuswurzel oder die Hoodia-Pflanze zu verstehen. Das sind
Pflanzen, die stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind.
Deshalb unterliegen diese Arten sowie alle daraus hergestellten
Produkte - zum Schutz der Artenvielfalt - besonderen
Handelsbeschränkungen nach dem internationalen
Artenschutzübereinkommen (CITES).

Um Medikamente mit diesen Inhaltsstoffen in die Europäische Union
einführen zu dürfen, benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung des
jeweiligen Ausfuhrlandes sowie eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt
für Naturschutz. Liegen diese Genehmigungen der Postsendung nicht bei
oder können sie nicht bei der Abfertigung vorgelegt werden,
beschlagnahmt der Zoll die Präparate.

So wurden im Jahr 2016 bundesweit bereits 133 Sendungen mit
Medikamenten, auch Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel, gestoppt
und knapp 35.000 Tabletten sowie 37 Produkte mit diesen
artengeschützten Inhaltsstoffen beschlagnahmt. Überwiegend handelt es
sich dabei um Einfuhren aus den USA und der Schweiz.

Die internationale Frachtstation Speyer, die zum Bezirk des
Hauptzollamts Saarbrücken gehört, kontrolliert zentral für ganz
Deutschland Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien,
Portugal, Frankreich und die Schweiz nach Deutschland befördert
werden sowie Pakete aus den USA. Dabei stellen die Zöllnerinnen und
Zöllner immer wieder Postsendungen mit nicht einfuhrfähigen
Medikamenten fest.




"Wir möchten auf diese Problematik aufmerksam machen, weil vielen
Bestellern wahrscheinlich nicht bekannt ist, dass sich trotz des
vielfach bereits gezahlten Kaufpreises die Beschlagnahme und die
Vernichtung des Präparats anschließen" so Robert Ott, Leiter der
Zollabfertigungsstelle Speyer. "Ich empfehle allen, die Medikamente
im Internet bestellen möchten, sich bereits vor der Bestellung zu
informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr nach
Deutschland erlaubt ist."

Unabhängig vom Artenschutz sieht auch das deutsche
Arzneimittelgesetz zum Schutz der Verbraucher strenge Grenzen für den
Bezug von Arzneimitteln aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen
Union vor. Demnach dürfen rezeptpflichtige Medikamente nur in
geringen Mengen und auch nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts
über eine Apotheke bezogen werden. Dabei muss die Apotheke die
Zoll-Formalitäten veranlassen und durchführen.

Zusatzinformation:

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein
einträgliches Geschäft. Allerdings mit dramatischen Folgen. Viele
freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht;
nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben. Rund 183 Staaten sind
dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen mittlerweile beigetreten.
Mehr als 5.600 Tierarten und ca. 30.000 Pflanzenarten stehen heute
unter seinem Schutz.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten
Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl
bei gewerblichen (Post-) Sendungen als auch im Reiseverkehr. Sie
trägt damit maßgeblich zur Durchsetzung der strengen
Handelsbeschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und
der dazu erlassenen Rechtsvorschriften bei.

Die Convention on International Trade in Endangered Species of
Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz: CITES)
ist ein Abkommen, deren Ziel es ist, den internationalen Handel
soweit zu kontrollieren, dass das Ãœberleben von wildlebenden Tier-
und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Unter diesem Hintergrund
werden Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ausgestellt.

Am 05. Oktober endete die 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in
Südafrika, bei der u. a. neue gefährdete/ vom Aussterben bedrohte
Arten in das Abkommen aufgenommen wurden.



Pressekontakt:
Hauptzollamt Saarbrücken
Stabsstelle Kommunikation
Diana Weis
Telefon: 0681/ 501-6382
presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de

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Datum: 07.11.2016 - 12:48 Uhr
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