PresseKat - Wenn der Kuckuck dreimal klingelt

Wenn der Kuckuck dreimal klingelt

ID: 1421496

Beschreiben Sie die Zwangsvollstreckung (Pfändung) in das bewegliche Vermögen!

(firmenpresse) - Eine Zwangsvollstreckung oder auch Pfändung ist für alle Beteiligten recht unangenehm. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erklärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die drei Schritte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.



Es kommt gar nicht so selten vor, dass eine Privatperson in die Schuldenfalle gerät. Für den Gläubiger besteht dann, meist nach vielen vorangegangenen Mahnschreiben und Telefonaten, oft die ultima ratio in der Einleitung einer Zwangsvollstreckung gegen den säumigen Kunden, um so wenigstes noch einen kleinen Teil des Verlustes auszugleichen. Pro Jahr werden von deutschen Gerichten etwa acht Millionen Mahn- und Vollstreckungsbescheide herausgeschickt. Der Volksmund spricht hier vom "Kuckuck", der kommt beziehungsweise aufgeklebt wird. Wie die Zwangsvollstreckung in das private Vermögen im Einzelnen abläuft, ist allerdings weniger bekannt.



Drei Schritte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung



Insgesamt ist das Verfahren der Zwangsvollstreckung in das private Vermögen durch drei Schritte gekennzeichnet:

Im ersten Schritt nimmt der Vollstreckungsbeamte oder Gerichtsvollzieher eine Selektion vor, indem er die vorhandenen Vermögenswerte prüft und in pfändbare und nicht pfandbare einteilt. Denn nicht alles darf gepfändet werden. Dinge, die zur Lebensführung oder zur Berufsausübung benötigt werden, etwa ein Kühlschrank oder bestimmte Maschinen, gelten als nicht pfändbar.



Im zweiten Schritt werden die pfändbaren Vermögenswerte weiter unterteilt in kleine, leicht transportierbare und in schwere Vermögenswerte. Zu den ersteren gehören als klassisches Beispiel Schmuckstücke, zu letzteren etwa schwere antike Möbelstücke. Die kleinen, leicht transportierbaren Vermögenswerte nimmt der Gerichtsvollzieher im Interesse des Gläubigers an sich. Bei schweren, pfändbaren Vermögenswerten klebt er ein Pfandsiegel auf, um die Pfändung zu dokumentieren. Das unerlaubte Entfernen eines solchen Pfandsiegels stellt übrigens eine Straftat nach § 136 StGB dar. Im Volksmund heißt dieses Pfandsiegel auch "Kuckuck". Die Bezeichnung stammt noch aus dem 18./19. Jahrhundert, als auf dem Pfandsiegel noch der Wappenadler zu sehen war. Dieser wurde damals als "Kuckuck" verspottet. Die heutigen Pfandsiegel zeigen zwar nicht mehr den Wappenadler, die Bezeichnung hat sich aber erhalten. Es gibt hier auch die Möglichkeit der Austauschpfändung. Dabei wird ein wertvoller Gegenstand durch einen einfacheren ausgetauscht, etwa eine wertvolle Bang & Olufsen-Steroanlage durch ein einfaches, nicht pfändbares Radio.







Im dritten Schritt erfolgt dann die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände. Diese ist an bestimmte Regeln gekoppelt. Sie darf zum Beispiel frühestens eine Woche nach dem Tag der Pfändung erfolgen.



Das komplette, kostenlose Video "Beschreiben Sie die Zwangsvollstreckung Pfändung in das bewegliche Vermögen!" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.



PresseKontakt / Agentur:

Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
info(at)spasslerndenk.de
038676138344
http://www.spasslerndenk-shop.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Aumüller Aumatic bildet junge Fachkräfte aus Schatzsuche in der faszinierenden Welt der Hochtechnologien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.11.2016 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1421496
Anzahl Zeichen: 3461

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Marius Ebert
Stadt:

Heidelberg


Telefon: 038676138344

Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Kuckuck dreimal klingelt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Geld leihen (fast) ohne Sicherheiten ...

Beim Abschluss eines Kredites taucht immer auch die Frage nach der Absicherung auf. In der Regel werden dabei materielle oder personelle Sicherheiten gefordert. Doch wie sieht dies nun bei einem sogenannten reinen Personalkredit aus? Da diese Frage a ...

Liebling, ich habe das Geld geschrumpft... ...

Die Begriffe Inflation und Deflation sind nicht nur feste Bestandteile im Vokabular der Wirtschaftswissenschaften, sondern auch der Allgemeinheit vertraut. Die Bedeutung der Begriffe ist in der Bevölkerung allerdings weniger klar, was häufig zu Ver ...

Zwei Jahre sind genug ...

Prüfungen zum Betriebswirt/in IHK immer wieder ein beliebtes Thema. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert deshalb, was es mit der zweijährigen Verjährungsfrist auf sich hat und wann sie greift ...

Alle Meldungen von Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme