PresseKat - Unterhalt

Unterhalt

ID: 1421609

Unterhalt bei Scheidung

(firmenpresse) - Das Unterhaltsrecht gibt denjenigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtete können zum Beispiel Ehegatten, geschiedene Ehegatten, elternehelicher und nichtehelicher Kinder und Verwandte gerade Linie sein.



Rechtsfolge einer Ehescheidung sind unter anderem die dann zu klärende Vermögensauseinandersetzung im Bereich der Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft, die Zahlung von Unterhalt zum Ausgleich des Lebensstandards für die Zukunft oder ab Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, der Versorgungsausgleich, d.h. die Übertragung von Rentenpunkten auf das Versicherungskonto des anderen, der Verlust des Ehegattensplittings aus dem deutschen Steuerrecht, die Änderungen des Sorgerechts gemeinsamer Kinder, die Änderung des Umgangsrechts gemeinsamer Kinder, die Änderung der bisherigen Wohnung inklusive der Zuweisung auf richterliche Anordnung.



Unterhalt bei Scheidung



Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle. Ab dem 1.1.2017 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Abänderung der Höhe der Zahlung für Kindergeld ist für Dezember diesen Jahres angekündigt. Es steht zu erwarten, dass dann auch die aktualisierten Zahlen der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2017 veröffentlicht werden können.



Zur Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die Einkommens-und Vermögensverhältnisse im Unterhaltszeitraum, soweit diese prägend sind, heranzuziehen. Die ehelichen Lebensumstände werden durch die Umstände bestimmt, die bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind.







Im Trennungsjahr wird der Unterhaltsanspruch als Trennungsunterhalt bezeichnet. Trennungsunterhalt ist zu gewähren, sobald der Trennungszeitpunkt der Ehepartner eingetreten ist. Unabhängig von den Gründen, die zur Trennung geführt haben, besteht der Unterhaltsanspruch. Voraussetzungen ist ferner ein Bedarf, die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit im Rahmen der ehelichen Lebensumstände.



Der Unterhaltsanspruch ist auf eine monatlich im Voraus zu zahlende Leistung gerichtet. Der Anspruch auf Zahlung von Unterhalt, Trennungsunterhalt, entfällt mit dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der Ehescheidung ist, soweit die Voraussetzungen vorliegen, nachehelicher Unterhalt zu gewähren.



Bereits im Zeitpunkt der Trennung können die Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt und die Ansprüche Fachanwältin für Familienrecht auf Zahlung eines nachehelichen Unterhalts errechnet werden, wobei im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle anzuwenden sind.



Die Berechnung der Unterhaltsansprüche im Zeitpunkt der Trennung und auch für die Zeit des nachehelichen Unterhalts ist oft Grundlage für die Vereinbarung einer einvernehmlichen Regelung. Eine derartige Regelung kann für die Ehegatten auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens erreicht werden.



Unsere Spezialisten für Fragen zum Unterhalt bei Scheidung und Trennung ist Frau Rechtsanwältin Anke Vander-Philipp, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Düsseldorf

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Fachanwalt für Familienrecht Düsseldorf, Mediationsverfahren Düsseldorf, Kompetenz durch Spezialisierung im Familienrecht



PresseKontakt / Agentur:

SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
anke Vander-Philipp
Kaistrasse 13
40221 Düsseldorf
info(at)schrader-mansouri.de
02119009790
http://www.schrader-mansouri.de/kompetenz/familienrecht



drucken  als PDF  an Freund senden  Römisches Spielzeug in Handarbeit mit Crowdfunding von MEINROMULUS Worte aus dem Herzen - lebensbejahende Texte über Gott und die Welt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.11.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1421609
Anzahl Zeichen: 3780

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: anke Vander-Philipp
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 02119009790

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unterhalt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf ...

Qualifikation zum Fachanwalt Arbeitsrecht: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann zusätzlich die Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht erlangen. Die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf verleiht den Rechtsanwälten, die s ...

Die Kündigung unkündbarer Mitarbeiter ...

Unkündbare Mitarbeiter Unkündbare Mitarbeiter sind besonders vor einer ordentlichen Kündigung geschützt. Die ordentliche Unkündbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirkt sich im Arbeitsrecht an unterschiedlichen Stellen aus. Zum Einen ...

Scheidung und gemeinsame Schulden ...

Befreiung von Sicherheiten des einen Ehegatten für die Aufnahme von Bankkrediten des anderen Ehegatten Scheidung und gemeinsame Schulden / Scheidung und Befreiung von Sicherheiten Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. März 2015 (Az. IIX ...

Alle Meldungen von SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB