PresseKat - Wenn der Vermieter nicht zahlt: 81 Prozent der Mieter finanzieren Renovierungen selbst

Wenn der Vermieter nicht zahlt: 81 Prozent der Mieter finanzieren Renovierungen selbst

ID: 1421703

(ots) - 81 Prozent der deutschen Mieter wären bereit, bei
Renovierungen und Modernisierungen selbst in die Tasche zu greifen,
wenn der Vermieter nicht zahlt / 63 Prozent würden die Kosten für
eine neue Tapete oder Wandfarbe übernehmen, 38 Prozent für eine neue
Küche, 30 Prozent für einen neuen Bodenbelag. Das zeigt eine aktuelle
Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale /
Renovierungen stehen dem Mieter in der Regel zu - wenn im Mietvertrag
nichts Anderes vereinbart wurde

Frische Farbe, neuer Teppich: 81 Prozent der deutschen Mieter
würden für Renovierungs- und Modernisierungskosten in ihrer Wohnung
selbst aufkommen - auch wenn der Vermieter nichts dazu zahlt. Das
zeigt eine repräsentative Umfrage von immowelt.de, einem der
führenden Immobilienportale. Knapp jeder 5. lehnt eigene
Investitionen in der Mietwohnung komplett ab.

Dass die Wände einen frischen Anstrich oder eine neue Tapete
brauchen, haben die meisten Mieter beim Umzug eingeplant: 63 Prozent
würden dafür selbst in die Tasche greifen. Auch in Sachen Küche wären
38 Prozent der Befragten zu Eigeninvestitionen bereit - als
Neuanschaffung oder als Ablöse vom Vormieter. 30 Prozent der Mieter
würden sogar die Kosten für Laminat, Parkett oder einen neuen Teppich
selbst übernehmen. Für Badarmaturen und neue Steckdosen würde noch
jeder Vierte ins eigene Portemonnaie greifen.

Rund jeder Fünfte wäre immerhin noch bereit, für Einbruchschutz
und energiesparende Heizungsthermostate Geld auszugeben. Prinzipiell
lohnt es sich bei Renovierungen, aber auch bei Modernisierungen der
Wohnung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und beispielsweise
einen Zuschuss auszuhandeln.

Renovierungen: Das steht dem Mieter zu

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Wohnung in Schuss
zu halten. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge eine




Renovierungsklausel, die regelt, dass der Mieter sogenannte
Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen hat. Dazu gehören vor allem
Malerarbeiten in der Wohnung, nicht jedoch das Abschleifen von
Parkett oder das Streichen der Fensterrahmen von außen. Hat der
Mieter jedoch etwas selbst beschädigt, muss er auch dafür aufkommen.

Nähere Infos finden Mieter und Vermieter im Ratgeber von
immowelt.de unter folgendem Link:
https://ratgeber.immowelt.de/schoenheitsreparaturen

Für die von immowelt.de beauftragte, repräsentative Studie "Wohnen
und Leben 2016" wurden im Februar 2016 deutschlandweit 1.000 Personen
(Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt.

Die Ergebnisse der Studie im Ãœberblick:

Welche nicht zwingend notwendigen Renovierungen und Anschaffungen
wären Sie als Mieter bereit zu bezahlen, wenn der Vermieter dies
nicht übernimmt?

- Tapezieren bzw. Streichen von Wänden: 63 Prozent
- neue Küche: 38 Prozent
- neue Bodenbeläge: 30 Prozent
- Badarmaturen: 27 Prozent
- Steckdosen/Schalter/andere Elektrik: 26 Prozent
- Einbruchschutz: 21 Prozent
- energiesparende Heizungs-Thermostate: 18 Prozent
- größere Umbaumaßnahmen (Wand einziehen/versetzen): 4 Prozent
- Durchlauferhitzer/Boiler/Etagenheizung: 4 Prozent
- neue (energiesparende) Fenster: 3 Prozent
- ich bin nicht bereit für diese Maßnahmen zu zahlen: 19 Prozent

Ausführliche Ergebnisgrafiken stehen hier zum Download bereit:
http://ots.de/n1vZR

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* gemeinsame Visits von immowelt.de und immonet.de (Google
Analytics / Adobe Analytics; Stand: August 2016)



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Datum: 08.11.2016 - 10:19 Uhr
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