PresseKat - Martinsumzug: Die Kerze soll brennen - nicht die Laterne / R+V-Infocenter: Bei kleinen Kindern sind

Martinsumzug: Die Kerze soll brennen - nicht die Laterne / R+V-Infocenter: Bei kleinen Kindern sind elektrische Leuchtstäbe sicherer

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(ots) - Echte Kerze oder lieber elektrisches Licht? Für
Kinder ist der jährliche Sankt-Martins-Umzug ein aufregendes Erlebnis
- am liebsten mit flackerndem Kerzenlicht in der Laterne.
"Grundsätzlich spricht nichts gegen Kerzen oder Teelichter, wenn der
Veranstalter dies nicht untersagt", sagt Torge Brüning,
Brandschutzexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. "Wichtig ist
jedoch der richtige Umgang mit dem Kerzenlicht, damit es nicht zu
Verletzungen oder Sachschäden kommt."

Brennende Kerzen sind immer eine potentielle Gefahr: Eine Windböe
oder ein kleiner Rempler können ausreichen, damit die Laterne Feuer
fängt. Eltern können jedoch das Risiko minimieren: Kerzen sollten
immer mittig in der Laterne stehen und so angebracht sein, dass sie
nicht leicht umfallen - für Stumpenkerzen gibt es spezielle
Halterungen, Teelichter können mit Klebeband am Boden befestigt
werden.

Auch der Abstand der Seitenwände zur Kerze spielt bei der
Sicherheit eine Rolle: Je weiter der Rand weg ist, desto geringer ist
die Gefahr, dass die Flamme das Papier angreift. Zudem sollte die
Laterne oben offen sein, damit die Hitze entweichen kann. "Wenn die
Kinder zu klein sind oder es sehr windig ist, sollten die Kleinen
lieber einen Leuchtstab oder LED-Lichter verwenden", sagt R+V-Experte
Brüning.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Laternen können auch aus nicht brennbaren Materialien gebastelt
werden, etwa aus leeren Konservendosen.
- Wenn die Laterne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in Brand gerät,
sollten Eltern sie an sicherer Stelle ausbrennen lassen. Besser
keinen Löschversuch unternehmen - die Verletzungsgefahr ist zu
groß.
- Wenn es zu Verletzungen oder Schäden kommt, ist für die Haftung
die Aufsichtspflicht entscheidend. Grundsätzlich liegt diese




beim Veranstalter, also etwa Kindergarten oder Schule. Dieser
kann die Verantwortung jedoch an die Eltern oder erwachsene
Begleitpersonen abgeben, zum Beispiel in der Einladung oder per
Aushang.

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Datum: 08.11.2016 - 11:35 Uhr
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