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Geografischen Angaben standen am 8. November 2016 im Focus des
Interesses. Rechtsinhaber, Fachanwälte sowie Behördenvertreter trafen
sich zu einer Informationsveranstaltung, zu der die
Generalzolldirektion eingeladen hatte. Die Vortragenden überzeugten
das Auditorium, das die geographischen Angaben beim Zoll "in guten
Händen" sind. Der moderne Verbraucher von heute legt besonderen Wert
auf qualitativ hochwertige Produkte mit Tradition. Er greift gezielt
zu Erzeugnissen, die mit einer geschützten geografischen Angabe
ausgezeichnet sind. Diese, durch die EU Kommission registrierten
Produkte, sind anhand spezieller Siegel, der "Geschützten
Geografischen Angabe" und der "Geschützten Ursprungsbezeichnung"
leicht zu erkennen. Produkte, die diese besondere Kennzeichnung
tragen, grenzen sich aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung, ihres
Herstellungsverfahrens oder ihrer Herkunft aus einem geografisch
begrenzten Gebiet, deutlich von ähnlichen Waren ab.
Bekanntestes Beispiel dafür ist wohl der "Champagner". Nur
Schaumweine, welche aus Traubensorten, gewachsen in der französischen
Champagne, unter Einhaltung besonderer Festlegungen, im
Flaschengährungsverfahren hergestellt wurden, dürfen diesen
traditionsträchtigen Namen tragen. Aber auch in Deutschland gibt es
vielfältige Produkte, die für besondere Herkunft und ein damit
verbundenes Geschmackserlebnis der besonderen Art stehen, wie zum
Beispiel der Schwarzwälder Schinken, die Spreewälder Gurke, das
Bayerische Bier, Weine aus Franken oder der Nürnberger Glühwein.
Sinn dieser Registrierung ist es, bestimmte geografische Regionen
und deren Erzeugnisse zu fördern und Qualität den Vorzug vor
Quantität zu geben. Längst wissen aber auch Produktpiraten um den
hohen Stellenwert und die Vorteile einer solchen besonderen
Kennzeichnung von Waren und machen sich diese zu Unrecht zu Eigen.
Lebensmittelbetrug ist eine stark zunehmende Gefahr, der es gezielt
entgegen zu treten gilt.
Im Rahmen der Veranstaltung informierten nationale wie
internationale Referenten sowie die Experten des Zolls darüber, dass
neben der Eintragung in die Register der Europäischen Kommission ein
Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gemäß der Verordnung (EU) Nr.
608/2013 Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem
Zoll ist. In Deutschland wird dieser Antrag, für die von der
Verordnung umfassten geografischen Angaben, bei der Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz in München gestellt.
Der Antrag muss die Informationen enthalten, welche die
Zollbeamten vor Ort benötigen, um gefälschte Waren, die zu Unrecht
mit einer geografischen Angabe versehen sind, zu erkennen und
anzuhalten. Für die Antragstellung steht mit dem Zentralen
Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten
(ZGR-online) eine moderne und effiziente IT-Lösung zur Verfügung. Die
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz der Generalzolldirektion ist
in allen rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen der kompetente
Ansprechpartner.
Zusatzinformation:
Der Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gemäß Verordnung (EU)
Nr. 608/2013 kann über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz von
Geistigen Eigentumsrechten (ZGR-online) für einen Mitgliedstaat oder
bei unionsweiten Schutzrechten für mehrere oder alle Mitgliedstaaten
gestellt werden. Die Antragstellung kommt für folgende Geografische
Angaben in Betracht:
-Eine geschützte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gem. VO (EU) Nr. 1151/2012
-Eine geschützte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung
für Weine gem. VO (EU) Nr. 1308/2013
-Aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen gemäß Verordnung
(EU) Nr. 251/2014
-Spirituosen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
-Messer und Schneidwaren nach der Solingenverordnung
-Geografische Angaben gemäß der Vereinbarungen der Europäischen
Union mit bestimmten Drittländern.
Informationen zur Antragstellung und zum Tätigwerden der
Zollbehörden
(http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerbli
cher-Rechtsschutz/gewerblicher-rechtsschutz_node.html)
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Jürgen Wamser
Telefon: 0228/99-682-7200
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
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