PresseKat - Legalbase.de: 60 Prozent der Anwälte nennen keine Preise

Legalbase.de: 60 Prozent der Anwälte nennen keine Preise

ID: 1422206

(ots) - Neue Mandanten bekommen von Anwälten vorab häufig
keine Auskunft darüber, welche Kosten auf sie zukommen. Das geht aus
einer Umfrage der Rechtsdienstleistungs-Plattform Legalbase.de
hervor.

Insgesamt hat Legalbase.de durch Testpersonen bei 320 Anwälten
nachgefragt, was das Aufsetzen eines Testaments kosten würde. Nur 42
Prozent der Anwälte haben einen Preis genannt. In rund 58 Prozent der
Fälle sollten die potentiellen Mandanten zu einem Beratungsgespräch
in die Kanzlei kommen. Die Erstberatung beim Anwalt kostet laut
Gebührenordnung maximal 190 Euro netto. An die Gebührenordnung
hielten sich 77 Prozent der Anwälte, die eine Erstberatung
vereinbaren wollten. Drei der 185 Anwälte boten die Erstberatung
gratis an. In 13 Kanzleien wurde für die Erstberatung eine höhere
Pauschale oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart. Eine
solche Vereinbarung setzt die Gebührenordnung außer Kraft, kann aber
bei stundenbasierter Abrechnung zu unvorhersehbaren hohen Kosten
führen.

Insgesamt wurden 20 Anwälte pro Bundesland befragt, die im Bereich
Erbrecht beraten. Am wenigsten auskunftsfreudig waren die Anwälte aus
Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Bundesländern waren
nur drei der 20 angerufenen Anwälte bereit, einen Preis zu nennen. Am
transparentesten waren die Kanzleien in Hessen und Bremen. In beiden
Bundesländern haben 60 Prozent der Anwälte einen Preis genannt.

Insgesamt haben 135 von 320 befragten Anwälten einen Preis
genannt. Im Schnitt kostete das Aufsetzen eines Testaments 811 Euro.
Der günstigste Anwalt saß in Thüringen und nannte einen Preis von
lediglich 75 Euro. Der teuerste Anwalt der Befragung kommt aus
Schleswig-Holstein. Er verlangte telefonisch einen Preis von 3.600
Euro.

Für die Preisumfrage wurden allen Anwälten dieselben




Hintergrundinformationen geliefert. Ein verheiratetes Ehepaar mit
zwei Kindern ohne Immobilienbesitz will ein Testament aufsetzen. Zu
vererben haben sie 100.000 Euro.

Anwälte können bei Leistungen wie dem Aufsetzen eines Testaments
auf unterschiedliche Arten abrechnen. Entweder sie vereinbaren eine
Pauschale oder ein Stundenhonorar, oder sie rechnen nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nehmen den Gegenstandswert als
Berechnungsgrundlage.

"Die Umfrage zeigt, wie undurchsichtig Anwaltsgebühren für
Verbraucher oft sind. Viele Mandanten kaufen die sprichwörtliche
Katze im Sack, ohne zu wissen, wie viel sie letztendlich bezahlen
müssen", so Daniel Biene, Gründer von Legalbase.de. "Deshalb ist es
unser Anliegen, den Rechtsmarkt in Deutschland transparenter zu
machen. Legalbase-Kunden wissen genau, welche Leistung sie zu welchem
Preis von welchem Anwalt bekommen."

Ein Hintergrundpapier mit den Ergebnissen der Umfrage und eine
Grafik zur redaktionellen Verwendung finden Journalisten unter:
https://legalbase.de/Pressemitteilungen

Ãœber Legalbase:

Legalbase ist ein 2015 gegründetes Unternehmen aus dem Bereich
Legal Technology mit Sitz in Berlin. Legalbase will Transparenz und
Effizienz in den Rechtsmarkt zu bringen. Ãœber seine Online-Plattform
Legalbase.de bietet das Unternehmen Rechtsprodukte zum Festpreis an
und ermöglicht seinen Nutzern eine einfache und sichere Lösung von
Rechtsproblemen.



Pressekontakt:
Dr. Daniel Biene (CEO)
Caroline Benzel (Head of Content)

Tel.: +49 30 2201 242 77
Mail: presse(at)legalbase.de

Original-Content von: Legalbase Digital GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.11.2016 - 09:35 Uhr
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