Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Bremen - vom 07. November 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorganges, 200.000,- Euro, LG Bremen, Az.: 3 O 1357/13
Chronologie:
Die Klägerin war mit ihrem vierten Kind schwanger. Sie wünschte eine Hausgeburt, anlässlich derer es infolge einer Schulterdystokie zu einer Plexuslähmung des rechten Armes kam. Die Klägerin selber erlitt u.a. einen Dammriss.
Verfahren:
Das Landgericht Bremen hat den Vorfall mittels eines medizinischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Sachverständige neben weiteren Punkten fest, dass es zu einer extremen Abweichung zwischen dem Schätzgewicht und dem tatsächlichen Gewicht des Kindes gekommen sei. Diese sei auch nicht erklärlich und es handele sich um einen groben Behandlungsfehler. Das Gericht hat die Beklagte sodann dem Grunde nach zur Zahlung der immateriellen und materiellen Ansprüche verurteilt. Die Gesamtschadenposition liegt im Bereich von 200.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gegen diese Entscheidung kann die Beklagte noch in Berufung gehen, was angesichts der ausführlichen und widerspruchsfreien Ausführungen des Sachverständigen jedoch eher unwahrscheinlich ist. Die Höhe der Gesamtentschädigung wird das Gericht noch festlegen, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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