(ots) - Kabinett beschließt Einrichtung der Stiftung
"Anerkennung und Hilfe"
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Stiftung
"Anerkennung und Hilfe" beschlossen. Ab Anfang 2017 sollen die von
Bund, Ländern und Kirchen zugesicherten Hilfen an die ehemaligen
Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der
Behindertenhilfe ausgezahlt werden. Dazu erklärt der Beauftragte für
Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Uwe Schummer:
"Die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' ist aktuell im Aufbau und
soll Anfang 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Die Union dankt insbesondere
Bundeskanzlerin Angela Merkel, die die Einrichtung der Stiftung in
langen und schwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern
durchgesetzt hat.
Für die betroffenen Menschen, die seit Jahren für Entschädigung
sowie die Anerkennung ihres Unrechts kämpfen, ist das eine gute
Nachricht. Sie erhalten ab kommendem Jahr eine Geldpauschale in Höhe
von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro
beziehungsweise 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer
Zeit in den Einrichtungen.
Damit die Betroffenen ihre Anträge so einfach wie möglich stellen
können, werden regionale Beratungsstellen aufgebaut. Für die Union
ist wichtig, dass diese barrierefrei arbeiten. Formulare in Leichter
Sprache müssen selbstverständlich angeboten werden. Zudem muss
flächendeckend bekanntgemacht werden, wo sich die Anlaufstellen
befinden, damit alle Betroffenen zügig an die Hilfeleistungen kommen,
die ihnen seit Jahren zustehen."
Hintergrund:
Im Jahr 2012 wurden die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik
Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der
DDR in den Jahren 1949 bis 1990" von Bund, Ländern und Kirchen
errichtet. Schon damals war bekannt, dass es in Heimen der
Behindertenhilfe und in stationären Psychiatrien ebenfalls zu
Missbrauch und Gewalthandlungen gekommen war. Die Betroffenen wurden
damals jedoch nicht in die Fonds "Heimerziehung" einbezogen.
Der Deutsche Bundestag hatte mit fraktionsübergreifendem Beschluss
vom 7. Juli 2011 die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit
den Bundesländern sowie den Kirchen auch für diese Menschen Hilfen
auf den Weg zu bringen. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund,
Länder und Kirchen 2016 verständigt und die Stiftung "Anerkennung und
Hilfe" beschlossen.
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