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Nach Sprungrevision von Nordrhein-Westfalen: Deutsche Umwelthilfe erwartet höchstrichterliches Urteil zu Diesel-Fahrverboten bereits 2017

ID: 1422437

(ots) - DUH begrüßt Zustimmung der Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen zur Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig - Alle übrigen 15 Luftreinhalteklagen gegen sechs
Bundesländer werden weitergeführt - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch erwartet nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer
Urteils bereits ab Anfang 2018 bundesweite Diesel-Fahrverbote in
allen Städten mit Überschreitungen der EU-Grenzwerte für das
Dieselabgasgift NO2 - DUH rät dringend vom Kauf neuer Diesel-Pkw ab

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 4. November
2016 bekanntgegeben, das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
vom 13. September 2016 direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig prüfen zu lassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die
Entscheidung, das Verfahren vor die höchstrichterliche Instanz zu
bringen. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen NRW wegen Ãœberschreitung der
Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen
3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben und die Möglichkeit einer
Sprungrevision ausnahmsweise zugelassen. Die DUH hatte bereits
unmittelbar bei Urteilsverkündung der Sprungrevision ausdrücklich
zugestimmt.

Im Urteil wird die Bezirksregierung aufgefordert, die
Stickstoffdioxidgrenzwerte im Luftreinhalteplan schnellstmöglich,
spätestens 2018, einzuhalten. Das Gericht sieht dabei vor allem die
Verhängung eines Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge als notwendig an.
Die rechtlichen Grundlagen für die Fahrverbote gebe es bereits,
betonten die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Es müsse
nicht abgewartet werden, bis auf Bundesebene über die Einführung
einer sogenannten "Blauen Plakette" entschieden wird. Das Leipziger
Bundesverwaltungsgericht wird nun als nächste und gleichzeitig letzte




Instanz und damit bindend für alle betroffenen Ballungsräume die
rechtlichen Voraussetzungen für die kommenden Diesel-Fahrverbote
festlegen. Konkret geht es dabei um die Frage, ob die von der DUH
vorgeschlagene Verwendung des Verkehrszeichens 251 "Verbot für
Kraftwagen" mit entsprechendem Zusatzzeichen rechtlich möglich ist.

Die in erster Instanz gefallene Entscheidung direkt vor das
Bundesverwaltungsgericht zu bringen, ist durch die so genannte
Sprungrevision möglich. Mit diesem Rechtsmittel kann die zweite
Instanz übersprungen werden, ohne dass es weiterer
Tatsachenfeststellungen bedarf. Stattdessen werden nur noch
Rechtsfragen geprüft. Düsseldorf überschreitet seit vielen Jahren
konstant die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Den größten
Anteil an den Stickoxid-Emissionen in der Landeshauptstadt hat der
lokale Diesel-Kfz-Verkehr.

"Die DUH begrüßt die Zustimmung der Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen zur Sprungrevision und ist zuversichtlich, dass
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits im kommenden Jahr die
Notwendigkeit wie Rechtmäßigkeit der Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
bestätigen wird. Somit ist dann der Weg frei für die rechtlich
zwingend notwendigen Einfahrverbote für Diesel-Pkw bereits ab Anfang
2018 in Städten mit Überschreitungen der EU-Grenzwerte für das
Dieselabgasgift NO2. Die Zeit drängt, denn Düsseldorf wie auch viele
andere deutsche Städte überschreitet konsequent die geltenden
Luftqualitätswerte. Wer mobil bleiben möchte, sollte daher auf keinen
Fall einen Diesel-Pkw kaufen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.

Resch kündigte gleichzeitig an, die insgesamt 15 weiteren Klage-
bzw. Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten
in Nordrhein-Westfalen sowie anderen Bundesländern unverändert
weiterzutreiben, um eben auch dort sicherzustellen, dass nach dem zu
erwartenden zustimmenden Urteil aus Leipzig die Diesel-Fahrzeuge
schnell aus den Innenstädten verschwinden. "Wir werden den Druck auf
die Regierung weiter aufrechterhalten und die Verfahren in Aachen,
Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln weiterlaufen lassen."

Rechtlich ist laut dem Urteil von Düsseldorf ein Einfahrverbot für
Dieselfahrzeuge bereits heute durch das Verkehrszeichen "Verbot für
Kraftwagen" (VZ 251) mit einem entsprechenden Zusatzzeichen möglich.

"Sollte das Bundesverwaltungsgericht zum selben Ergebnis wie das
Verwaltungsgericht kommen, wäre dies ein Präzedenzfall. Die
Urteilsgründe wären auf viele andere Verfahren übertragbar", sagt
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Informationen und Hintergründe:
Grafik des Einfahrtverbotszeichen mit Zusatzschild für
Dieselfahrzeuge: http://l.duh.de/n4bl5
Hintergrundpapier DUH-Klagen für saubere Luft: http://l.duh.de/nfwca

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Berlin, 0171 2435458, klinger(at)geulen.com



Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 09.11.2016 - 13:05 Uhr
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