PresseKat - Kraftfahrtbundesamt muss Verkauf aller Diesel-Pkw untersagen, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen

Kraftfahrtbundesamt muss Verkauf aller Diesel-Pkw untersagen, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen

ID: 1422821

(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hat beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) in
Flensburg einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro
6 beantragt, wenn diese im Realbetrieb auf der Straße die
gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten. Zunächst betroffen
sind 26 Modelle der Marken Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai,
Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche,
Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo. Die Umweltschutzorganisation
geht davon aus, dass eine Reihe weiterer Fahrzeuge anderer Hersteller
ebenfalls betroffen sind.

Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die
Modelle so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des
Emissionsgrenzwertes von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im
realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, sagte der
BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.

"Es ist absolut inakzeptabel, dass weiter Diesel-Neufahrzeuge
verkauft werden, die gegen die gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte
verstoßen. Verkehrsminister Dobrindt hätte längst handeln müssen. Der
Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen hat nachgewiesen, dass
der Großteil der untersuchten Euro-6-Dieselautos deutlich mehr
giftige Stickoxide ausstößt als erlaubt. Es geht um den Schutz von
Gesundheit und Umwelt, dieser darf nicht kurzfristigen
Profitinteressen der Autokonzerne zum Opfer fallen", sagte Weiger.

Zur rechtlichen Begründung sagte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm,
die im Auftrag des BUND die Untersagung des Verkaufs der betroffenen
Pkw beim KBA beantragt hat: "Emissionsgrenzwerte sind dazu da, dass
sie eingehalten werden. Ist die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes
für Stickstoffoxid nicht möglich, darf das Fahrzeug nicht verkauft
werden. Dies durchzusetzen, obliegt in Deutschland dem KBA. Das KBA




hat nicht nur die Möglichkeit einer Verkaufsuntersagung im Falle von
Grenzwertüberschreitungen, es ist dazu unmittelbar nach Artikel 10
Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar verpflichtet. Kommt
das KBA seiner Handlungspflicht nicht nach, bedeutet das die
faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen über
die kommenden Jahrzehnte hinweg zu Lasten von Umwelt und menschlicher
Gesundheit."

"Der von uns an das Kraftfahrtbundesamt gerichtete Antrag auf
Untersagung des Verkaufs der betroffenen Diesel-Neufahrzeuge muss
schnellstmöglich bearbeitet und aus unserer Sicht dann auch vollzogen
werden. Vor allem in den Städten verschärft jeder neu verkaufte
Diesel-Pkw, der nicht den Regeln entspricht, die Belastung der
Menschen mit Stickoxiden. Sollte das KBA unserem Antrag nicht
entsprechen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen", sagte
der BUND-Vorsitzende Weiger.

Ein Hintergrundpapier zum Antrag des BUND beim Kraftfahrtbundesamt
auf Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen finden Sie
unter www.bund.net/pdf/kba-antrag



Pressekontakt:
Arne Fellermann, BUND-Verkehrsexperte, arne.fellermann(at)bund.net,
Tel. 030-27586-484, Mobil: 0176-81036672; Rechtsanwältin Dr. Cornelia
Ziehm, rechtsanwaeltin-ziehm(at)posteo.de, Mobil: 0160-94182496 bzw.
Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, Fax: (0 30)
27586-440, E-Mail: presse(at)bund.net, www.bund.net

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Datum: 10.11.2016 - 10:13 Uhr
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Berlin/Flensburg



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