(ots) - Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bleibt hinter den
Erwartungen der Beschäftigten an die Durchsetzung der Lohngleichheit
weit zurück. Das ist der Grundtenor der Stellungnahme des dbb
beamtenbund und tarifunion zum Referentenentwurf, die dem zuständigen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 10.
November 2016 zugestellt wurde.
"Wir bezweifeln, dass die geschlechterbedingten
Verdienstunterschiede durch das vorliegende Gesetz in seiner
aktuellen Form beseitigt werden können", erklärte der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. Im laufenden Verfahren habe das
Gesetz gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung vom 9. Dezember
2015 spürbar an Schlagkraft eingebüßt. Die Handschrift der
Gesetzesgegner sei deutlich zu erkennen, lautet die grundlegende
Kritik des dbb. "Eigentlich soll das Gesetz im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung dazu beitragen, die
statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bis zum Jahr
2030 von derzeit 21 auf dann zehn Prozent zu senken. Das ist viel zu
kurz gesprungen. Auch wenn die Ãœberwindung von Lohnungerechtigkeit
ein laufender Prozess ist, fordern wir Null Prozent Entgeltlücke, und
das nicht erst nach dem Jahr 2030", machte der dbb Chef klar. "Ãœber
80 Prozent der Bevölkerung sehen die Politik in der Pflicht,
geschlechterbedingte Lohnunterschiede tatsächlich zu überwinden. Für
dieses Ziel erweist sich der vorliegende Gesetzentwurf als weitgehend
zahnloser Tiger", so Dauderstädt.
"Auch nach dem neuen Gesetzentwurf werden nach wie vor erhebliche
Bereiche, in denen Lohndiskriminierung stattfindet, ausgespart: Zwar
wurde die Grenze für den individuellen Auskunftsanspruch von 500 auf
200 Beschäftigte herabgesetzt. Viele Frauen arbeiten aber gerade in
Betrieben und Unternehmen, in denen diese Grenze nicht erreicht wird.
Dort wird Lohndiskriminierung ungehindert weiter stattfinden können",
kritisierte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene
Wildfeuer. Eine umfassende Transparenz in Entgeltfragen werde so
nicht erreicht.
Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass es keine Verpflichtung für
geeignete Prüfverfahren geben solle. "Das wirksamste Instrument aus
dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist verschwunden. Geblieben ist
lediglich eine bloße Aufforderung, Entgeltregelungen und
Entgeltbestandteile alle fünf Jahre zu prüfen", so die Vorsitzende.
"Bloße Aufforderungen, die nicht sanktionsbewehrt sind, greifen
nicht", das zeigten die Erfahrungen mit freiwilligen
Selbstverpflichtungen zur Erhöhung der Frauenquote. Eine
substanzielle Verbesserung werde durch die Normierung einer
derartigen Aufforderung nicht erreicht. Erschwerend komme hinzu, dass
Unternehmen frei wählen können, nach welcher Methode sie die
freiwillige Prüfung durchführen möchten. Eine statistische
Vergleichbarkeit, so Wildfeuer, sei damit nicht mehr gewährleistet.
Positiv werteten dbb und dbb bundesfrauenvertretung die
durchgehende Einbeziehung des öffentlichen Dienstes. Dennoch gaben
Wildfeuer und Dauderstädt zu bedenken: "Transparente
Entgeltstrukturen alleine sorgen nicht für Lohngleichheit. Trotz
Tarif- und Besoldungstabellen finden wir auch im öffentlichen Dienst
Verdienstunterschiede von durchschnittlich acht Prozent." Eine
Ursache dafür liege in der schlechteren Eingruppierung von Berufen,
die als traditionelle "Frauendomänen" gelten wie etwa im Pflege- und
Erziehungsbereich. Eine andere Ursache ergebe sich aus der
schlechteren Anerkennung der Arbeitsleistungen, die in Teilzeit und
Telearbeit erbracht würden. "Um solche strukturellen
Benachteiligungen von weiblichen Beschäftigten auch im öffentlichen
Dienst zu beseitigen, müssen wir tradierte Rollenvorstellungen aus
unseren Köpfen verbannen. Gute Arbeitsleistung muss als solche
erkannt werden - unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden, in
denen diese erbracht wurde", betonten Wildfeuer und Dauderstädt.
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