(ots) - "In den Niederlanden nutzen über 90
Prozent der Arbeitnehmer die Chancen betrieblicher
Altersversorgungssysteme. Es muss das Ziel sein, auch hierzulande
ähnlich hohe Prozentsätze zu erreichen", kommentiert Fred
Marchlewski, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Aon Hewitt,
die aktuelle Diskussion um Betriebsrenten. Die jetzt als
Referentenentwurf vorliegende Neuregelung eröffne sowohl
Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erfolgversprechende neue
Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.
Sehr positiv sieht Marchlewski dabei Optionssysteme, in die
Mitarbeiter automatisch einbezogen werden. Das soll künftig auch für
bestehende Arbeitsverhältnisse möglich sein. Dabei haben die
Mitarbeiter dann ein Abwahlrecht (sog. Opting-out). "Es wäre
allerdings gut, wenn solche Vereinbarungen auch auf betrieblicher
Ebene möglich wären und nicht nur wenn ein Tarifvertrag das
ermöglicht", ergänzt er.
"Vor den Sozialpartnern liegt auf jeden Fall eine Menge
Ãœberzeugungsarbeit", so Marchlewski weiter. "Der Gedanke, dass der
Wegfall von Garantien ein Vorteil sein kann, ist für viele völlig
neu. Unsere Berechnungen zeigen aber, dass der Verzicht auf
versicherungsähnliche Garantien fast immer höhere Renditen und damit
höhere Auszahlungen bewirkt", so Marchlewski.
"Einfacher wird das System dadurch allerdings nicht," ergänzt
Gundula Dietrich. Sie ist bei Aon Hewitt Mitglied der
Geschäftsleitung und sieht vor allem bei kleineren und mittleren
Unternehmen großen Informationsbedarf. "Viele denken immer noch,
betriebliche Altersversorgung ist zu komplex für uns. Wir müssen den
Unternehmen helfen, die Chancen und Funktionsweisen der neuen Modelle
zu verstehen. Auch die Mitarbeiter müssen zielgruppengerecht beraten
werden.", beschreibt sie die Herausforderung für Berater und
Anbieter. Dabei zeigen neben den Niederlanden auch die Beispiele
Dänemark und Norwegen, wie populär die neuen Formen der betrieblichen
Altersversorgung sein können.
Auf Anbieterseite erwartet Aon Hewitt hingegen eine Konsolidierung
im Neugeschäft. "Das jetzt erforderliche Vermögensmanagement
erfordert fundiertes Know-how, das nur größere Organisationen
bereitstellen können", erklärt Marchlewski. Zu den höheren Renditen
kämen reduzierte Verwaltungskosten, das komme letztlich den
Arbeitnehmern zugute. In den Niederlanden etwa ist vor diesem
Hintergrund die Zahl der Pensionsfonds von rund 1.000 auf heute etwa
250 geschrumpft.
Insgesamt, so Marchlewski abschließend, begrüße Aon Hewitt die
anstehende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung. Details
seien sicher noch zu klären, aber die Richtung stimme.
Der von Sozial- und Finanzministerium erarbeitete Entwurf des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes sieht vor, dass Unternehmen die Höhe
von Betriebsrenten künftig nicht mehr garantieren müssen. Stattdessen
soll eine reine Beitragszusage reichen, wenn sich Arbeitgeber und
Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen
Altersversorgung bei einer versicherungsförmigen Einrichtung einigen.
Damit entfällt auch die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten.
Verschiedene Maßnahmen sollen die betriebliche Altersversorgung
auch für kleinere Einkommen und für kleinere Betriebe attraktiver
machen. Zudem sollen Unternehmen ihren Belegschaften eine
Betriebsrente standardmäßig anbieten. Arbeitnehmer, die sich dagegen
entscheiden, sollen die Ausnahme bleiben. Das Gesetz soll 2018 in
Kraft treten.
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