Bei der Arbeit an Maschinen steht der Schutz der Mitarbeiter an erster Stelle. Dazu gibt es bestimmte Verordnungen, die die Maschinensicherheit gewährleisten sollen. In Deutschland ist das z.B. die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. In anderen Ländern kommen ähnliche Verordnungen zum Tragen, nach denen auftretende Gefährdungen einer Maschine regelmäßig ermittelt und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden müssen.
(firmenpresse) - Entsprechen eigene Sicherheitsstandards den Vorschriften?
Doch was bedeutet das für Betreiber von Mischwalzwerken? Im Jahr 2015 wurde die genannte Verordnung in Deutschland neu und deutlicher formuliert. Nach dieser müssen die auftretenden Gefährdungen einer Maschine regelmäßig beurteilt und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsreißleinen, Schaltwippen über dem Walzenspalt sowie Fuß- und Knieschaltstangen werden nicht mehr als geeignete Schutzmaßnahme angesehen. Not-Halt-Elemente, die ein bewusstes Handeln erfordern, müssen überprüft werden. Auch Bremsen und Steuerungs-Sicherheitsfunktionen (z.B. automatisches Reversieren) müssen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Vorher darf eine Maschine im Sinne der Verordnung nicht verwendet werden, sonst ist der Betreiber für einen eventuellen Unfall an der Maschine verantwortlich.
Da die Gefährdungsbeurteilung nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden darf, können Betreiber-Unternehmen entweder eine/n Mitarbeiter/in ausbilden oder sich fachkundig beraten lassen.
Die Lösung ist eine Nachrüstung
Das Maschinenbau-Unternehmen DEGUMA-SCHÜTZ GmbH kann Betreiber bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen: Es prüft, ob Maschinen auf dem aktuellen Stand sind und bietet hochwertige und bewährte Nachrüst-Kits (mit oder ohne Montage) für alle Walzwerktypen und -größen an. Damit wird die Sicherheitseinrichtung der Maschinen auf den geforderten Stand gebracht und der Schutz der Mitarbeiter ist wieder gegeben.
Mehr Informationen dazu, wie Betreiber ihre Maschinen mithilfe der DEGUMA-SCHÜTZ GmbH nachrüsten können und wie die Richtlinien konkret formuliert sind, gibt es unter http://www.deguma.com/de/leistungen/sicherheit.html.
Die DEGUMA-SCHÜTZ GmbH ein mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen, das sich auf die Überholung und Modernisierung von Gummiverarbeitungsmaschinen spezialisiert hat. Ein Schwerpunkt der Überholungsarbeiten ist die Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen.
Die DEGUMA-SCHÜTZ GmbH ist ein familiengeführtes mittelständisches Maschinenbauunternehmen, das sich auf die Aufarbeitung und Überholung von Gebrauchtmaschinen für die Gummi verarbeitende und Kunststoff verarbeitende Industrie spezialisiert hat. Das besondere Knowhow von DEGUMA liegt in der langjährigen Erfahrung damit, Gebrauchtmaschinen dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Zum Maschinenportfolio von DEGUMA gehören Walzwerke, Kalander, Extruder, Mischer, Schneidmaschinen, Pressen, Labormaschinen, Extrusionslinien, Formenträger und Sondermaschinen.