(ots) - Im Jahr 2015 erledigten die Staatsanwaltschaften
in Deutschland insgesamt rund 5,0 Millionen Ermittlungsverfahren. Das
waren 6,2 % mehr als im Jahr 2014 (rund 4,7 Millionen Verfahren).
Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der
Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+ 6,5 %).
Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der
Staatsanwaltschaften in Deutschland, Straftaten zu verfolgen und die
entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Wenn die Ermittlungen zu
hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften
Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer
gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Ãœber Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland
informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und
Amtsanwaltschaften. Danach war im Jahr 2015 über alle
Einzelfallentscheidungen hinweg betrachtet die statistisch häufigste
Erledigungsart nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung.
Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (28,5
%) und Einstellungen mangels Tatverdacht (26,9 %) oder
Schuldunfähigkeit (0,2 %) machten 2015 zusammen 59,1 % aller
staatsanwaltschaftlichen Erledigungen aus.
Hinsichtlich der Art der verfolgten Straftat hatten im Jahr 2015
ähnlich wie im Vorjahr rund ein Drittel (35,0 %) aller Verfahren
Eigentums- und Vermögensdelikte zum Gegenstand, gefolgt von
Straßenverkehrsdelikten mit 16,6 % sowie Straftaten gegen das Leben
und die körperliche Unversehrtheit mit 8,7 %.
Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene Zahl
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren (+ 293 000) geht im
Wesentlichen auf Eigentums- und Vermögensdelikte (+ 81 000) sowie auf
aufenthaltsbezogene Delikte (+ 201 000) zurück. Polizei und
Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen
auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.
Aufenthaltsbezogene Delikte wie die Einschleusung von Ausländern und
Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem
Freizügigkeitsgesetz/EU waren im Jahr 2015 in 7,5 % aller Verfahren
Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 3,7 %
betragen hatte. In absoluten Zahlen gab es 2015 rund 375 000
Verfahren, was einem Anstieg von 115,4 % entsprach. Damit hat sich
die Anzahl der Verfahren zu aufenthaltsbezogenen Delikten mehr als
verdoppelt, was sich auf die Gesamtzahl aller Verfahren auswirkte.
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