(ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2017 beschlossen.
Die BA plant - wie schon in den Vorjahren - einen ausgeglichenen
Haushalt. Die insgesamt guten Zahlen zur
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sorgen gegenüber dem
Haushalt 2016 für Mehreinnahmen.
Die Ausgaben für passive Leistungen steigen dank der guten
Arbeitsmarktlage kaum, sodass sich ein größerer Spielraum für
wirksame Investitionen in aktive Arbeitsförderung für alle Kundinnen
und Kunden der BA 2017 ergibt.
Die fortschreitende Digitalisierung und steigende
Qualifizierungsbedarfe stellen den Arbeitsmarkt vor große
Herausforderungen. Daher wurden die Haushaltsansätze für eine
lebensbegleitende Berufsberatung, für Berufsvorbereitung,
Berufsausbildung und Qualifizierung insgesamt verstärkt. In diesem
Kontext werden auch die Mittel zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung um 390 Millionen auf 1,7 Milliarden Euro erhöht. Auch
die Mittel für die berufliche Teilhabe von Rehabilitanden wurden um
120 Millionen erhöht. Im Eingliederungstitel sind rund 610 Millionen
Euro vorgesehen, um Geflüchtete zu integrieren. Die BA fördert
hierbei u. a. die Kombination von sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung mit berufsbegleitender Qualifizierung und
Sprachförderung.
Entscheidend ist es, alle Potenziale des Arbeitsmarktes,
insbesondere auch bei Geringqualifizierten, auszuschöpfen und damit
die Integration und die Beschäftigungssicherung für alle Kundinnen
und Kunden in der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen.
Der Haushaltsplan 2017 rechnet mit einem positiven Saldo von 1,5
Milliarden Euro. Er resultiert aus Einnahmen in Höhe von 37,4
Milliarden Euro (darunter aus Beiträgen in Höhe von 32,1 Milliarden
Euro) und Ausgaben in Höhe von 35,9 Milliarden Euro.
Für die Arbeitsförderung sind 9,9 Milliarden Euro vorgesehen
(Haushalt 2016: 9,6 Milliarden Euro).
Für das Arbeitslosengeld I sind 15,6 Milliarden Euro eingeplant
2016: 15,5 Milliarden Euro).
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