(ots) - Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist
wichtig und unerlässlich für den Schutz von Minderjährigen vor
Ausbeutung und dies muss auch für geflüchtete Kinder gewährleistet
werden, unterstrichen ParlamentarierInnen, NGOs und
Wohlfahrtsverbände, die am Parlamentarischen Frühstück am 10.
November 2016 in Berlin teilgenommen haben.
ECPAT Deutschland e. V., die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der
Kinder vor sexueller Ausbeutung, und das Themennetzwerk
Flüchtlingskinder der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erachten die bisherigen
Änderungsvorschläge des BMFSFJ im Rahmen der aktuellen Reform des SGB
VIII als nicht ausreichend für den besonderen Förder- und
Schutzbedarf von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Eine weitere
Verschlechterung der Betreuungssituation junger geflüchteter Menschen
muss unbedingt verhindert werden.
"Jeder Fall von Handel mit und Ausbeutung von Kindern ist ein
Kinderschutzfall und dies muss auch für geflüchtete Kinder und junge
Volljährige gelten. Ihre Rechte müssen dementsprechend auch bei der
geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)
beachtet werden. Minderjährige Flüchtlinge sind zudem besonders
gefährdet, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden", betont
Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland.
"Alle Kinder sind unterschiedlich. Um zu ermöglichen, dass Kinder
und Jugendliche Erlebnisse vor, während und nach der Flucht
verarbeiten können, müssen ihre Bedarfe individuell ermittelt
werden."
Pauschalregelungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche darf es
nicht geben, fordert Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition
Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
und Mitarbeiterin von SOS-Kinderdorf.
Die beim Parlamentarischen Frühstück vorgestellte Studie von ECPAT
Deutschland und der National Coalition mit dem Titel "Fokus
Vormundschaft - Ein Bericht zur Situation von minderjährigen Opfern
von Menschhandel in Deutschland" zeigt deutlich, dass viele Kinder,
die möglicherweise Opfer von Menschenhandel sind, nicht identifiziert
werden. Vielerorts werden Jugendämter der großen Anzahl von
geflüchteten Kindern in Deutschland nicht gerecht. Als eine besonders
vulnerable Gruppe müssen geflüchtete Kinder und Jugendliche speziell
in den Blick genommen werden.
"Diejenigen, die Jugendliche betreuen, müssen Hinweise auf Handel
mit Kindern und Ausbeutung von Kindern erkennen und Betroffenen
Zugang zu Recht verschaffen.", sagt Judit Costa, Autorin der Studie
und Mitarbeiterin National Coalition Deutschland - Netzwerk zur
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. "Vormünder und
anwaltschaftliche Vertretungen sind in Deutschland bezüglich
Menschenhandel und Ausbeutung weder ausreichend informiert noch
sensibilisiert."
Dies stellt insbesondere bei der Identifizierung von Betroffenen
ein vorrangiges Problem dar. Das Thema Menschenhandel wurde bisher
sowohl von den Fachkräften als auch von der Öffentlichkeit in erster
Linie mit der sexuellen Ausbeutung von Frauen durch Prostitution
assoziiert. Kinder und Jugendliche sind in Deutschland jedoch auch
von Ausbeutungsformen wie erzwungene Bettelei oder von Ausnutzen für
eine Straftat wie dem erzwungenen Drogenhandel betroffen. Diese
Ausbeutungsformen werden seit Oktober 2016 auch in Deutschland als
Menschenhandel strafrechtlich verfolgt. Neben dem fehlenden
Bewusstsein vieler Fachkräfte, die mit betroffenen Kindern in Kontakt
kommen, fehlt es an Schulungen und Handlungsempfehlungen für eine
adäquate Unterstützung von minderjährigen Opfern und Schutz vor
weiterer Ausbeutung.
Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes "Reinforcing
Assistance to Child Victims of Trafficking" (ReAct), wurden in fünf
EU-Ländern zur Rolle und zu den Aufgaben von Vormündern und
anwaltschaftlicher Vertretungen sowie zur Situation der kindlichen
Opfer von Menschenhandel in Gerichtsverfahren Studien durchgeführt.
Diese Ergebnisse werden sowohl national als auch auf europäischer
Ebene in Empfehlungen an die Politik münden und bilden die Grundlage
der zukünftigen Fortbildungen für die Vertretungen der Kinder. Die
vollständige Studie zur Situation in Deutschland finden Sie unter:
www.ecpat.de und www.netzwerk-kinderrechte.de.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an:
ECPAT Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder
vor sexueller Ausbeutung: www.ecpat.de, Mechtild Maurer,
maurer(at)ecpat.de, Tel +49/761/45687148, Mobil +49/1714166042
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