(ots) -
In Deutschlands Apotheken arbeiten knapp 155.000 Beschäftigte,
fast drei Viertel von ihnen sind pharmazeutisches Personal. Neben
50.000 Apothekern und 64.000 Pharmazeutisch-technischen Assistenten
(PTA) arbeiten aber auch 33.000 Pharmazeutisch-kaufmännische
Angestellte (PKA) sowie andere Berufsgruppen in den Apotheken.
"Apotheken bieten familienfreundliche Arbeitsplätze - gerade auch in
ländlichen Gebieten, in denen das Arbeitsplatzangebot nicht üppig
ist. Viele dieser Arbeitsplätze werden aber in Gefahr geraten, wenn
die Politik keine Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zieht, die Arzneimittelpreisbindung für den
ausländischen Versandhandel aufzuheben." Davor warnte der Vorsitzende
des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, heute in Berlin.
Wenn der Gesetzgeber nicht konsequent und zeitnah den
Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinde,
so Becker weiter, würden viele Apotheken aufgrund des destruktiven
Preiswettbewerbs auf mittlere Sicht schließen, und Arbeitsplätze
gingen verloren. Ohnehin würden viele geplante Einstellungen jetzt
nicht mehr vorgenommen. Noch im Mai 2016 hatte eine Umfrage unter
Apothekeninhabern ergeben, dass knapp die Hälfte der Apotheken
vorhaben, mittelfristig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. "Aber das
EuGH-Urteil hat das Investitionsklima so abrupt abgekühlt, dass die
meisten Apotheken ihre Personalplanung auf Eis legen. Das ist sowohl
für die Patientenversorgung als auch für den Arbeitsmarkt eine
schlechte Nachricht. Wenn eine Entscheidung auf europäischer Ebene
sich so negativ auf einen Wirtschaftszweig in Deutschland auswirkt,
kann das nicht richtig sein. Deshalb setzen wir darauf, dass der
Gesetzgeber die Situation mit einem generellen Versandhandelsverbot
für Rezeptmedikamente wieder gerade rückt."
Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am
19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die
in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für
rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni
locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles
Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt.
Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären
vor diesem Verbot nicht betroffen.
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