(ots) - Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag
eingebracht
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist in der Nacht zum
heutigen Freitag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht
worden. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk und der zuständige
Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel Roy Kühne:
"Die Koalition hat sich für diese Legislaturperiode vorgenommen,
die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heil- und
Hilfsmitteln zu verbessern. Als erste große Maßnahme ist hierfür die
Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses zu nennen. Nach unseren
Vorstellungen soll dieses Verzeichnis entsprechend dem
medizinisch-technischen Fortschritt kontinuierlich fortgeschrieben
und aktualisiert werden.
Im Hilfsmittelbereich haben wir zudem vorgesehen,
Qualitätsstandards bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung
einzuführen. Die Patientenrechte sollen durch Dokumentations- und
Informationspflichten des Leistungserbringers gestärkt werden.
Darüber hinaus stärken wir mit diesem Gesetz die Heilmittelerbringer,
die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserer Gesellschaft sind. Die
Bindung an die Steigerungsrate der durchschnittlichen Lohnzuwächse
wird für Heilmittelerbringer über eine Dauer von drei Jahren
aufgehoben. Gleichzeitig wird ein Modellvorhaben eingeführt, in dem
der Therapeut direkt über Auswahl und Dauer der Therapie sowie die
Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen kann.
Das Gesetz legt wichtige Grundlagen für Qualitätsstandards und
stärkt die Patientenrechte. Auf dieser Grundlage gehen wir jetzt in
die parlamentarischen Beratungen."
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