(ots) - Der NABU hat die Bundesregierung erneut
aufgefordert, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, um die
international vereinbarten Klimaziele konsequent in Deutschland
voranzutreiben und den Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglich
umzusetzen. Aus NABU-Sicht reiche der jetzt vorliegende
Klimaschutzplan 2050 nicht aus,um den im Pariser Klimaabkommen
formulierten Zielen zur Begrenzung der Erderwärmung gerecht zu
werden. Ein verbindliches Gesetz sei nötig, um die Transformation zu
einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft zielgerichtet zu
verfolgen und langfristig Planungs- und Investitionssicherheit zu
erreichen.
"Die derzeitige geplante Minderung von 80 bis 95 Prozent bis 2050
steht nicht in Einklang mit dem völkerrechtlich verbindlichen Ziel,
die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad oder besser noch 1,5
Grad Celsius zu begrenzen. Hier muss die Bundesregierung nachbessern
und als Zielmarke mindestens 95 Prozent Treibhausgasminderung
setzen", so Tschimpke. Auch wenn sich die Bundesregierung mit der
Formulierung des Kohleausstiegs schwer tue, müsse jetzt der geordnete
Ausstieg geplant und schrittweise eingeleitet werden. Der NABU
fordert einen gesetzlich geregelten Kohleausstiegsplan, um in
spätestens 20 Jahren komplett unabhängig von Kohlekraftwerken zu
sein.
Die Delegierten befassten sich mit dem naturverträglichen Ausbau
der Windenergie an Land und auf See. Bei der Standortwahl von
Windenergieanlagen können aus NABU-Sicht viele Konflikte vermieden
werden, durch eine sorgfältige Standortwahl sowie Qualitätssicherung
bei der Planungspraxis. Naturverträglichkeit müsse integraler
Bestandteil der Energiewende werden.
"Dass inzwischen bereits über 26.000 Windkraftanlagen in
Deutschland stehen, zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir
gewinnen aber nichts, wenn unsere Artenvielfalt durch schlecht
geplante oder alte, wenig leistungsstarke Anlagen beeinträchtigt
wird. Für eine erfolgreiche naturverträgliche Energiewende ist es
aber notwendig, dass sich zu aller erst unser Ressourcen-und
Energieverbrauch reduziert und Effizienzpotentiale gesteigert und
genutzt werden", so Tschimpke.
Der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck verwies auf die
zurückliegenden 50 Jahre erfolgreicher Naturschutzarbeit in NRW. Dass
es gelungen sei, die Bundesdelegiertenversammlung im Jubiläumsjahr
des Landesverbandes an den Gründungsort des NABU NRW nach Essen zu
holen, sei eine besondere Auszeichnung, zeige aber auch die Bedeutung
des drittgrößten Landesverbandes. So sei NRW mit seinem
Landesklimaschutzgesetz und dem Landesklimaschutzplan bundesweit
Vorreiter. "Die darin enthaltenen Ziele, die Treibhausgasemissionen
bis 2020 um 25 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem
Niveau von 1990 zu senken, erfordern allerdings massive Anstrengungen
zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie eine
konsequente und vollständige Umstellung unserer Stromversorgung auf
erneuerbare Energien. Der NABU erwartet aber genauso deutlich eine
naturverträgliche Umsetzung der Energiewende, die den Erhalt der
biologischen Vielfalt als wichtiges Kriterium konsequent
berücksichtigt", so Tumbrinck.
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 legte der NABU in Essen
Kernforderungen für eine zukunftsfähige Umweltpolitik in Deutschland
vor. Neben der Umsetzung der Klimaziele sieht der NABU dringenden
Handlungsbedarf, um den alarmierenden Verlust der biologischen
Vielfalt in der EU zu stoppen. "Wenn wir das Artensterben aufhalten
und unsere Umwelt- und Lebensgrundlagen besser schützen wollen,
brauchen wir eine drastische Reform der EU-Agrarpolitik. Statt Gelder
nach dem Prinzip Gießkanne zu verteilen, sollten nachhaltiges
Wirtschaften und Naturschutzleistungen durch gezielte Prämien
gefördert werden. Das ist auch effizient und fair für den
Steuerzahler", so Tschimpke. Hier hat der NABU bereits in Berlin
Vorschläge unterbreitet, wie Fördergelder künftig so verteilt werden
können, dass Umwelt und Landwirte gleichermaßen profitieren. Am 16.
November wird er diese dann auch in Brüssel vorstellen.
Die intensive Landwirtschaft mit ihrem flächendeckenden, massiven
Pestizideinsatz gilt auch als Hauptverursacher des Insektensterbens.
Anfang 2015 lieferten Forschungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen
alarmierende Zahlen: Danach ist die Biomasse der heimischen Insekten
in den letzten 20 Jahren um 80 Prozent zurückgegangen. In einer von
der NABU-Bundesvollversammlung verabschiedeten Resolution zum
Insektensterben, forderten die Delegierten Bund und Länder mit
Nachdruck auf, alle Maßnahmen, die sich schädlich auf die biologische
Vielfalt auswirken, rasch zu unterbinden. So müsse, der Wandel zu
einer ökologisch verträglichen Forst- und Landwirtschaft eingeleitet,
die Agrarförderung an die nachhaltige Bewahrung der Biodiversität
gekoppelt sowie die bereits geltenden Gesetze strikter kontrolliert
werden.
Infos unter www.NABU.de , www.NABU.de/agrarreform2021
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