(ots) -
Der Winter kommt. In einigen Teilen Deutschlands sind die ersten
Schneeflocken schon gefallen. Zwar gibt es keine verbindliche
Winterreifenpflicht, doch sollten Autofahrer in dieser Jahreszeit
ihre Bereifung im Blick haben. Die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz
3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die
Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber
diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine
Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen
hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen, es
genügt auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder ein
Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen
sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Allerdings
sollten auch sie ein M+S-Zeichen tragen.
Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in
Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro
kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen
antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert,
gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu
120 Euro steigen.
Auch Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall
nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch
schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat.
Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines
Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie
den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war,
im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Aber auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung
durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen
fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich
zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das
Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den
Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten
Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden
auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder
Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto
setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug
beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen
Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.
Fazit: Sommerreifen und Schnee passen nicht zusammen. Wer das
ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch
rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen
verletzt wurden.
Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit
den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit
des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man
schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse - das tragende
Gerüst - und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der
Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am
Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen
vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs
entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten
Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller
vorgeschrieben sind.
Pressekontakt:
Frau Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
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