Die Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner bietet Rechtsberatung mit einem Erfahrungsschatz von über fünfzig Jahren an. Welchen Stellenwert das Arbeitsrecht dabei einnimmt, weiß Heiner Hanefeld.
(firmenpresse) - Je mehr Erfahrung ein Rechtsanwalt besitzt, desto besser kann er seinen Mandanten helfen. In dieser Hinsicht sind die Mandanten bei den Anwälten der Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner in Bochum an einer besonders guten Adresse, denn bereits vor mehr als 50 Jahren wurde die Rechtsanwaltskanzlei gegründet. Bereits nach wenigen Jahren spielte auch das Notariat bei den Tätigkeitsschwerpunkten eine wichtige Rolle. Das hat sich bis heute nicht geändert. Inzwischen sind fünf Rechtsanwälte in der Bochumer Kanzlei tätig, unter Ihnen auch Notare.
Arbeitsrecht nimmt einen hohen Stellenwert ein
In der Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner hat sich Heiner Hanefeld auf den Tätigkeitsschwerpunkt des Arbeitsrechts spezialisiert. Er bringt mehr als zwei Jahrzehnte praktische Erfahrungen mit und weist neben dem Arbeitsrecht auch umfassende Kenntnisse im Familienrecht vor. Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht darf er seit dem Jahr 1999 tragen. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen. Bei ihm sind Mandanten richtig, die sich eine Prüfung eines Arbeitszeugnisses wünschen oder an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder Abmahnung zweifeln. Natürlich kennt sich Heiner Hanefeld auch mit den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes aus und weiß, welche Besonderheiten bei der Kündigung von Arbeitnehmern mit anerkannter Schwerbehinderung beachtet werden müssen.
Welche Fragen kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht noch klären?
Oftmals wird ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung beendet, sondern wird mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag abgewickelt. Der Bochumer Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier beispielsweise dafür sorgen, dass alle wettbewerbsrechtlichen Faktoren im Aufhebungsvertrag ordnungsgemäß geregelt werden. Bei einer Kündigung, aus der sich eine Abfindung ergibt, hilft er den betroffenen Arbeitnehmern, ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Das ist meistens dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung der Pflicht zur Prüfung einer anderweitigen Beschäftigung nicht nachgekommen ist oder die notwendige Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht nach den gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Kriterien vorgenommen hat.
Auch der Umgang mit dem Arbeitsamt gehört zum Arbeitsrecht
Droht eine Kündigung oder wurde sie bereits ausgesprochen, erhalten die Arbeitnehmer von Fachanwalt Heiner Hanefeld auch Auskunft zu den Pflichten, die sie gegenüber dem Arbeitsamt zu erfüllen haben, wenn sie keine Sperren riskieren wollen. Außerdem kann der Anwalt für Arbeitsrecht zur Frage beraten, wie Abfindungen nach einer Kündigung vom Arbeitsamt angerechnet werden dürfen. Bei jeder Beratung wird großer Wert auf Individualität gelegt. Termine können komfortabel und bei Bedarf auch sehr kurzfristig über die zentrale Hotline der Kanzlei in Bochum vereinbart werden.
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar sehen wir unsere Aufgabe darin, Partner an Ihrer Seite zu sein. Sie sollen zu Ihrem Recht kommen.
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