(ots) - Die Tarifverhandlungen sind gescheitert und die
Lufthansa steht vor dem nächsten Streik. Dies könnte für Millionen
Passagiere wieder mit viel Ärger aufgrund zahlreicher
Flugstreichungen und Verspätungen verbunden sein. Der genaue
Zeitpunkt des 14. Ausstandes im laufenden Tarifkonflikt soll mit
einem Vorlauf von 24 Stunden bekanntgegeben werden.
refund.me (https://refund.me/), der internationale Dienstleister
für die Rechte von Flugpassagieren, informiert darüber wie sich
betroffene Passagiere jetzt am besten verhalten sollten.
Was Passagiere jetzt wissen sollten
Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird,
können Ihren Flug kostenlos umbuchen oder stornieren.
Habe ich bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung?
Nein - in dieser Situation nicht, da es sich um einen von
Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt. Ausnahme: Der Passagier
kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um
die Streikfolgen abzumildern.
Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?
Ja, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine
angemessene Ersatzbeförderung für Sie zu organisieren. Warten Sie
möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft, bevor Sie sich
eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.
Wer kommt für Zusatzkosten auf?
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie in Ihrem Urlaubsland von
einer Flugannullierung betroffen sind. Häufig ist dies damit
verbunden, dass Sie eine weitere Nacht im Urlaubsland verbringen
müssen. Bestehen Sie darauf, dass die Fluggesellschaft für Sie ein
Hotel organisiert und für die Kosten aufkommt. In der Regel wird dies
über Übernachtungsgutscheine oder Transportgutscheine (z.B. für die
Bahn) geregelt.
Auch Fluggäste anderer Airlines könnten betroffen sein
Was viele nicht wissen: Ein Streik kann auch Auswirkungen auf die
Passagiere anderer Airlines haben: "Wenn eine Fluggesellschaft
streikt, versuchen andere Airlines Ihre Flüge mit den betroffenen
Fluggästen zu füllen, um die Situation gewinnbringend zu nutzen. Dies
kann teilweise zu erheblichen Überbuchungen führen", erklärt Eve
Büchner, Gründerin und CEO von refund.me (https://refund.me/), und
rät Folgendes:
"Sollten Sie von einer Ãœberbuchung betroffen sein, haben Sie
Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 EUR!
Fluggesellschaften bieten betroffenen Fluggästen gerne Fluggutscheine
an. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie die Wahl haben, ob Sie
die vom Gesetzgeber für solche Fälle festgelegte Entschädigung als
Gutschein akzeptieren oder auf eine Barauszahlung bestehen."
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004. 2014 lobte die Financial Times das
Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry
pioneer". Refund.me ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv
und hat Ansprüche gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften
durchgesetzt mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.
Pressekontakt:
press(at)refund.me
0172 905 18 69
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