(ots) - Entwurf zur Novellierung der TA Luft ist nicht
geeignet, um massive Treibhausgasemissionen durch unsachgemäße
Kühlgeräteentsorgung zu begrenzen - Deutsche Umwelthilfe fordert von
Umweltministerin Barbara Hendricks die Übernahme europäischer
Mindeststandards zur Modernisierung des veralteten Regelwerks zur
Kühlgerätebehandlung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den am 30.09.2016 durch
das Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Novellierung der
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als
unzureichend und problematisch für den Klimaschutz. Die TA Luft ist
eine Verwaltungsvorschrift, die den Schadstoffausstoß von
industriellen Anlagen regelt. Nach Einschätzung des Umwelt- und
Verbraucherverbands wird es mit dem aktuell vorliegenden Entwurf
nicht gelingen, den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasemissionen
durch ein unsachgemäßes Kühlgeräterecycling drastisch zu reduzieren.
Recherchen der DUH zeigen, dass in Deutschland ein Großteil der etwa
drei Millionen pro Jahr anfallenden Kühlgeräte nicht nach dem Stand
der Technik recycelt und dabei Treibhausgasemissionen von bis zu
einer Million Tonnen CO2 pro Jahr freigesetzt werden. Die
Umweltschutzorganisation fordert Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks auf, den Entsorgungsnotstand beim Kühlgeräterecycling zu
beenden und die fortschrittlichen europäischen Mindeststandards EN
50625-2-3 und TS 50625-3-4 vollständig in die TA Luft zu überführen
(Stellungnahme der DUH: http://l.duh.de/g90dk).
"Frau Hendricks muss die katastrophalen Zustände bei der
Kühlschrankentsorgung endlich ernst nehmen. Mit umgerechnet bis zu
einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt das Recycling alter
Kühlschränke überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Deutschland
die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 wirklich erreichen will, muss
die Kühlschrankentsorgung an viel geeignetere europäische
Entsorgungsstandards angepasst werden", kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er verweist auf Länder wie
Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die
Schweiz, die beispielgebende und wirksame europäische
Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen
Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben.
"Im aktuellen Entwurf der TA Luft fehlen noch immer wesentliche
Vorgaben für ein überprüfbares und umweltgerechtes
Kühlgeräterecycling. So bleibt es lediglich bei einer jährlichen
Überprüfung der Anlagenleistung, wodurch kriminellen
Entsorgungspraktiken Tür und Tor geöffnet werden. Eine jährliche
vorangekündigte Anlagenkontrolle sagt nichts über den täglichen
Entsorgungsbetrieb aus. Aber die Einhaltung von Entsorgungsstandards
im Regelbetrieb muss das Ziel der TA Luft sein", kritisiert Thomas
Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Nur wenn klar ist,
welche Geräte verarbeitet werden und was an klimaschädlichen Kälte-
und Treibmitteln herausgeholt wird, können unabhängige Prüfer
nachvollziehen, ob eine Entsorgungsanlage im Regelbetrieb
ordnungsgemäß arbeitet. Deshalb müssen Mindestentnahmemengen in der
novellierten TA Luft verbindlich festgelegt und anhand wöchentlicher
Stoffstrombilanzen überprüft werden.
Neben der DUH unterstützen auch die Umweltverbände BUND und NABU,
der Herstellerverband CECED und die Entsorgerverbände BDE sowie BVSE
eine europaweite Festlegung der vorbildlichen Mindeststandards EN
50625-2-3 und TS 50625-3-4 zur Kühlgeräteentsorgung. "Die breite
Zustimmung nahezu aller Akteure für eine gesetzliche Vorgabe
vorbildlicher europäischer Entsorgungsnormen zeigt eindrücklich, wie
reformbedürftig das deutsche Regelwerk der TA Luft wirklich ist. Umso
unverständlicher ist die Blockadehaltung von Ministerin Hendricks.
Sie muss ihren Widerstand gegen die Übernahme europäischer
Mindeststandards aufgeben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung
an den Umweltschutz", sagt Resch.
Bis zum 6.12.2016 können Verbände noch Stellung zur Novellierung
der TA Luft beziehen. Mit einer Veröffentlichung der überarbeiteten
TA Luft ist Mitte 2017 zu rechnen.
Weitere Informationen:
Stellungnahme der DUH zum Entwurf der TA Luft: http://l.duh.de/g90dk
Projektseite der DUH: http://l.duh.de/19hlv
Hintergrundpapier auf Deutsch und Englisch: http://l.duh.de/g90dk
Hintergrund:
Etwa die Hälfte der pro Jahr entsorgten rund drei Millionen
Alt-Kühlgeräte enthält noch immer stark klimaschädliche Gase in den
Kälte- und Treibmitteln, wie Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW).
Gelangen diese Gase in die Umwelt, tragen sie signifikant zur
Zerstörung der Ozonschicht und Klimaerwärmung bei. Nach Berechnungen
der DUH werden bei der Kühlgerätebehandlung in Deutschland jedes Jahr
etwa eine Million Tonnen vermeidbarer CO2-Äquivalente freigesetzt.
Die Europäische Norm EN 50625-2-3 ("Collection, logistics &
treatment requirements for WEEE Part 2-3: Treatment requirements for
temperature exchange equipment") und die zugehörige Technische
Spezifikation TS 50625-3-4 wurden vom Europäischen Komitee für
elektrotechnische Normung (CENELEC) entwickelt und entsprechen dem
Stand der Technik für eine umweltgerechte Kühlgerätebehandlung. Diese
Normen basieren auf dem EU-Mandat M/518 zur Unterstützung der
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
greifen die Normen EN 50574 und TS 50574-2 inhaltlich weitestgehend
auf.
Pressekontakt:
Jürgen Resch | DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch(at)duh.de
Thomas Fischer | Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43 | 0151 18256692 | fischer(at)duh.de
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