23. November: Unternehmerfrühstück Nachhaltigkeitsberichterstattung im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK)
(PresseBox) - Aufgrund einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wird, müssen ab 2017 Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung veröffentlichen. Des Weiteren sollen Verbraucherbelange in die Berichte mit einfließen.
Betroffen sind vor allem große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro und zugleich die Zahl von 500 Arbeitnehmern überschreiten.
Aber auch kleine und mittlere Unternehmen kann die Berichtspflicht indirekt betreffen. Über Geschäftsbeziehungen zu den oben genannten Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, müssen sie unter Umständen ihre eigenen Nachhaltigkeitsleistungen nachweisen.
Weitergehende Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zum Programm und der Anmeldung finden Sie unter www.heilbronn.ihk.de, Dokumentennummer TER001938.