(Thomson Reuters ONE) -
Europäisches Patentamt weist Einsprüche von Regeneron zurück
Positive Urteile stärken geistiges Eigentum in Europa und Japan bis 2029
UTRECHT, Niederlande, Nov. 15, 2016 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V.
(NASDAQ:MRUS), ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das
neuartige bispezifische Antikörper-Therapeutika entwickelt, gab heute bekannt,
dass es zwei positive Patenturteile erhalten hat: von der Einspruchsabteilung
des europäischen Patentamts (das "EPA") für sein europäisches Patent EP 2147594
B1 (das "Patent 594") und vom Trial Board des japanischen Patentamts für sein
japanisches Pendant JP 5749161 (das "Patent 161"). Beide Patente umfassen die
transgenen Mäuse von Merus und deren Verwendung zur Produktion verbreiteter
leichter Ketten menschlicher monoklonaler Antikörper.
"Wir freuen uns sehr über diese positiven Patenturteile in Europa und Japan zu
den transgenen Mäusen von Merus, die die Stärke unseres geistigen Eigentums
belegen und dies bis 2029 angemessen schützen", sagte Ton Logtenberg, PhD, Chief
Executive Officer von Merus. "Diese positiven Urteile spiegeln die einzigartigen
Merkmale unserer unternehmenseigenen Biclonics®-Technologieplattform für
bispezifische Antikörper wider, die unserer Ansicht nach eine breite
Anwendbarkeit bei der Entwicklung neuartiger Therapeutika für die Behandlung von
Krebs und anderen schweren Erkrankungen bieten."
In Europa bewilligte die Einspruchsabteilung des EPA im Rahmen eines am
28. Oktober in Den Haag durchgeführten mündlichen Verfahren das Patent 594 ohne
Abänderung. Die Ansprüche des Patents 594 umfassen die Methoden zur Produktion
verbreiteter leichter Ketten menschlicher monoklonaler Antikörper aus transgenen
Mäusen, deren Genome eine variable neugeordnete humane Immunglobulin-
Leichtkettenregion aufweisen. In Japan genehmigte das Trial Board des
japanischen Patentamts das Patent 161 mit minimalen Änderungen. Die Ansprüche
des Patents 161 ähneln den Ansprüchen des Patents 594.
Die Einspruchsabteilung des EPA und das Trial Board des japanischen Patentamts
wiesen beide die Einsprüche von Regeneron (NASDAQ:REGN), dass es sich bei dem
Patent nicht um eine neue Erfindung und eine erfinderische Tätigkeit handele,
zurück. In beiden Regionen kann das entsprechende Urteil angefochten werden.
Ãœber Merus N.V.
Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Immunonkologie, das
innovative humane bispezifische Antikörper in voller Länge entwickelt, die auch
als "Biclonics®" bekannt sind. Biclonics® basieren auf dem vollständigen IgG-
Format und werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen
hergestellt. In vorklinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere Merkmale
der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher monoklonaler Antikörper identisch
sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Merus führender
bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-128 durchläuft derzeit in Europa
eine klinische Phase-1/2-Studie zur potenziellen Behandlung von soliden HER2-
positiven Tumoren. Merus zweiter bispezifischer Antikörper-Produktkandidat MCLA-
117 durchläuft derzeit eine klinische Phase-1/2-Studie, an der Patienten mit
akuter myeloischer Leukämie teilnehmen. Bei dem Unternehmen befindet sich auch
eine Reihe von proprietären Antikörperkandidaten in der präklinischen
Entwicklung, darunter MCLA-158, das für das Binden an Krebsstammzellen
konzipiert ist und als potenzielle Behandlung für Darmkrebs und anderen soliden
Tumoren entwickelt wird, sowie Biclonics®, die für das Binden an verschiedenen
Kombinationen von immunmodulatorischen Molekülen, einschließlich PD-1 und PD-L1
vorgesehen sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser
Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als
zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt
auf Aussagen hinsichtlich der Stärke unseres geistigen Eigentums, der
Angemessenheit und der Dauer des Schutzes unseres geistigen Eigentums, der
breiten Anwendbarkeit der Biclonic®-Technologie für bispezifische Antikörper zur
Behandlung von Krebs und anderer Erkrankungen sowie des Behandlungspotenzials
unserer Produktkandidaten bispezifischer Antikörper.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des
Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen,
Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: wir haben
erhebliche Verluste erlitten, erzielen derzeit keine Gewinne und werden
möglicherweise überhaupt nicht profitabel werden; unser Bedarf an zusätzlichen
finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte
einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder bispezifischen
Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der
gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten
und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; die unbewiesene Annahme
der therapeutischen Intervention unserer Biclonics®-Technologie; mögliche
Probleme bei der Validierung und Entwicklung begleitender Diagnostika, die
unsere Entwicklungsstrategie beeinträchtigen könnten; unsere begrenzte
Betriebslaufzeit; wirtschaftliche, politische, aufsichtsrechtliche und sonstige
mit internationalen Geschäften verbundenen Risiken; Wechselkursschwankungen oder
Aufgabe des Euro; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer
Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der
vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu
entwickeln; mögliche unerwünschte Ereignisse/Nebenwirkungen bei der Verwendung
von Immuntherapien bei Krebs; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von
Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ
beeinflussen könnte; wir können teuren und schädigenden Haftungsansprüchen
ausgesetzt sein; Zulassungsbeschränkungen oder Rücknahme vom Markt; eine
internationale Marktzulassung wird nicht erteilt; Einhaltung der umwelt-,
gesundheits-, und sicherheitsbezogenen Gesetze und Vorschriften; Anti-
Provisionsregelungen, Betrug, Missbrauch und sonstige Gesundheitsgesetze und
Verordnungen, die uns möglichen strafrechtlichen Sanktionen aussetzen; vor
kurzem in Kraft getretene oder künftige Rechtsvorschriften; eine erfolgreiche
Durchsetzung gegen andere Pharmaunternehmen ist nicht möglich; mögliche
Konkurrenz durch andere Pharmaunternehmen, wenn unsere Produkte nicht die
Orphan-Drug-Kennzeichnung erhalten oder diese wieder verlieren; die Möglichkeit,
dass Regierungsbehörden und Krankenkassen ggf. nicht adäquate
Erstattungsmaßnahmen und eine entsprechende Preispolitik zur Unterstützung
unserer Produkte etablieren; unsere Produktkandidaten erhalten auf dem Markt
nicht die gewünschte Akzeptanz durch die Ärzteschaft; unsere mangelnde Erfahrung
im Verkauf und im Marketing der Produkte und mangelnde interne Fähigkeiten;
mögliche Konkurrenz durch Biosimilars; unsere Abhängigkeit gegenüber Dritten zur
Durchführung unserer klinischen Studien und die Leistungsfähigkeit dieser
Dritten ist nicht zufriedenstellend; unsere Abhängigkeit gegenüber Dritten
bezüglich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und
Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz
unserer eigenen Technologie; unsere Patente werden für ungültig oder nicht
durchsetzbar befunden; mögliche Klagen aufgrund von mutmaßlichen Verstößen gegen
das geistige Eigentum Dritter; angemessener Schutz unserer Marken;
Laufzeitverlängerungen für Patente, die unsere Produkte umfassen, werden nicht
erteilt; mögliche Probleme, unsere Rechte an geistigem Eigentum in bestimmten
Ländern zu schützen; Änderung der Patentgesetze in den USA; Schutz der
Vertraulichkeit unserer Geschäftsgeheimnisse; Geltendmachung von Ansprüchen
aufgrund der Veruntreuung von geistigem Eigentum Dritter durch unser Unternehmen
oder Mitarbeiter unseres Unternehmens oder sonstige Ansprüche auf Eigentum, das
wir als geistiges Eigentum unseres Unternehmens ansehen; Einhaltung von
Patentvorschriften; potenzielle Systemausfälle; unsere Fähigkeit, wichtige
Mitarbeiter im Unternehmen zu halten bzw. einzustellen; Probleme bei der
Bewältigung unseres Wachstums; der Preis unserer Stammaktien können stark
schwanken; bestimmte Anteilsinhaber und Mitglieder des Vorstands halten eine
Mehrheit der ausgegebenen Anteile und üben eine erhebliche Kontrolle über das
Unternehmen aus; ein erheblicher Teil unserer gesamten umlaufenden Anteile
dürfen auf dem Markt verkauft werden; Vorschriften unserer Satzung oder des
niederländischen Gesellschaftsrechts verhindern die Annahme günstiger
Akquisitionsangebote oder eine vorteilhafte Änderung der Unternehmenskontrolle;
wir verlieren ggf. unseren Status eines ausländischen privaten Emittenten, was
mit erheblichen Ausgaben verbunden ist; und durch ungünstige oder fehlende
Untersuchungen und -berichte von Analysten kann der Preis unserer Stammaktien
fallen.
Diese und andere wichtige Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" unseres
endgültigen Prospekts aufgeführt sind, den das Unternehmen bei der Securities
and Exchange Commission (SEC) am 20. Mai 2016 bezüglich unseres Antrags auf
Börsenzulassung auf Formular F-1 eingereicht hat, und unsere sonstigen bei der
SEC eingereichten Berichte können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von den ausdrücklich oder impliziten Informationen abweichen, die in
den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese
zukunftsorientierten Aussagen geben die Einschätzungen des Managements zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemittelung wider. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren und lehnen jedwede
Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger
Ereignisse ändern. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr
auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den
Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.
Ansprechpartner:
Merus N.V.
Shelley Margetson - s.margetson(at)merus.nl
+31Â (0)30Â 253Â 8800
Argot Partners
Kimberly Minarovich - kimberly(at)argotpartners.com
1-212-600-1902
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Source: Merus N.V. via GlobeNewswire