(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt,
Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Zentrale
Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sollten im Grundgesetz
aufgenommen werden, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts,
anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November.
"Kinder haben Rechte, und dieses Verständnis sollte auch die deutsche
Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Im Grundgesetz kommen Kinder
lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Dabei sind sie
eigenständige Rechtssubjekte, wie auch der UN-Ausschuss für die Recht
des Kindes immer wieder betont.
Was es bedeutet, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, wird oft
nicht verstanden. Behörden und Gerichte müssen die Menschenrechte des
betroffenen Kindes zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidung machen
und die betroffenen Kinder angemessen anhören. Dennoch spielt die
UN-Kinderrechtskonvention trotz ihres rechtsverbindlichen Charakters
in der Rechtspraxis keine wesentliche Rolle. Deshalb ist es geboten,
die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in das
Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise würden die Kinderrechte die
im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte präzisieren, damit sie auch
für Kinder ausreichend beachtet werden.
Zentrale Inhalte einer Grundgesetzänderung müssen die eigene
Rechtsträgerschaft von Kindern sein, insbesondere das Recht des
Kindes auf Gehör in allen Angelegenheiten, die es betreffen. Außerdem
sind der Maßstab des Kindeswohls, das Verbot der Diskriminierung
aufgrund des (kindlichen) Alters, das Recht auf Entwicklung und das
Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz zu verankern. Als
Orientierung für eine solche Grundgesetzänderung kann Artikel 24 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union dienen. Eine solche
Verfassungsänderung würde Kinder als Träger eigener Rechte ernst
nehmen. Dies würde dazu beitragen, die Rechtsprechung und
Rechtswirklichkeit für Kinder grundsätzlich zu verbessern."
Die Bundesländer Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür
ausgesprochen, Kinderrechte ausdrücklich in das Grundgesetz
aufzunehmen.
Weitere Informationen
Position Nr. 7: "Kinderrechte ins Grundgesetz: Kinder als Träger
von Menschenrechten stärken". Deutsches Institut für Menschenrechte.
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