(ots) - Der von der EU-Kommission geplante Abbau
bürokratischer Anforderungen an Regionalbanken geht nach Ansicht der
bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken nicht weit genug. Zwar
schlägt die EU-Kommission im Rahmen der Revision des
Basel-III-Regelwerks Medienberichten zufolge vor, überzogene Melde-
und Offenlegungspflichten für kleine und mittlere Banken zu
streichen. Dafür hatten sich die Kreditgenossenschaften im Freistaat
seit Längerem stark gemacht. Allerdings will Brüssel lediglich
Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von weniger als 1,5 Milliarden
Euro entlasten.
Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern
(GVB): "Die Vorlage der EU-Kommission enthält Licht und Schatten.
Brüssel hat richtig erkannt, dass kleine und mittlere Banken von
aufsichtlichen Anforderungen befreit werden sollten, die keinen
Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Schließlich ist es nicht
akzeptabel, Banken durch regulatorische Maßnahmen aus dem Markt zu
drängen und daran zu hindern, ihrer Rolle als Finanzintermediär der
Realwirtschaft nachzukommen. Allerdings ist der geplante
Schwellenwert für die Bilanzsumme, bis zu dem die Entlastungen
greifen sollen, viel zu niedrig angesetzt."
Der GVB fordert die Brüsseler Gesetzgeber dazu auf, im
Basel-III-Regelwerk einen Schwellenwert von 30 Milliarden Euro zu
verankern. Diese Größenordnung verwendet auch die europäische
Bankenaufsicht, um die sogenannten "weniger bedeutenden Institute" in
Europa von den systemrelevanten Banken abzugrenzen. Gros: "Anstatt
laufend neue Kategorisierungen von Banken einzuführen, wäre es
wesentlich stringenter an den bestehenden Schwellenwerten
festzuhalten."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die
Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen
269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und
2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen
Genossenschaften eine der größten mittelständischen
Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)
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