(ots) - Junge Familien und Senioren dürfen beim
Eigentumserwerb nicht zu Verlierern werden
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt mit
unbestimmten Rechtsbegriffen für große rechtliche Unsicherheit.
Banken wissen nicht mehr, an wen überhaupt noch Kredite vergeben
dürfen. Das Nachsehen haben in besonderem Maße junge Familien und
Senioren. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker sowie die finanzpolitische Sprecherin Antje
Tillmann:
"Die aktuelle Praxis zeigt, dass einige Banken nach der Umsetzung
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die
Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem
junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre
Immobilie altersgerecht sanieren möchten - sie sind nach den unklaren
gesetzlichen Regelungen überwiegend als "nicht kreditwürdig"
einzustufen. Dies ist weder angemessen, noch von der EU-Richtlinie so
bezweckt.
Sowohl betroffene Bürgerinnen und Bürger als auch die
Kreditinstitute haben uns die praktischen Probleme im Zusammenhang
mit den unklaren Vorgaben für die sogenannte Kreditwürdigkeitsprüfung
aufgezeigt. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
haben bereits einen umsetzbaren Gesetzentwurf erarbeitet, der diese
Unsicherheit beseitigen würde. Daher muss Justizminister Maas seinen
Presseankündigungen vom Wochenende jetzt Taten folgen lassen und für
Rechtssicherheit sorgen."
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