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Chancen der Digitalisierung nutzen, Patientendaten schützen / Klare Regeln für Datensparsamkeit im Gesundheitswesen

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(ots) - Klare Regeln zur Datensparsamkeit müssen auch im
Gesundheitswesen ohne Abstriche gelten. Eine entsprechende Forderung
an die Bundesregierung hat die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 17. 11. 2016 in
Berlin verabschiedet. Nur so lasse sich die Sicherheit persönlicher
Patientendaten umfassend gewährleisten. Gleichwohl sei die
Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv, wenn diese
etwa zur Entlastungen von Bürokratie führe oder Patienten besser in
Behandlungsprozesse eingebunden werden können.

"Die fortschreitende Digitalisierung bietet unbestreitbar große
Chancen, die es zu nutzen gilt. Allerdings bestehen neben den großen
Potentialen bei Diagnostik und Therapie durchaus auch erhebliche
Risiken für die informationelle Selbstbestimmung von Patienten und
Versicherten. Als Beispiel sei die Nutzung von Gesundheits- und
Fitness-Apps genannt. Der Schutz persönlicher Daten und die Hoheit
über deren Weitergabe als Basis des Zahnarzt-Patientenverhältnisses
müssen deshalb uneingeschränkt Vorrang haben vor diversen
Digitalisierungsaktivitäten", sagte Dr. Günther E. Buchholz,
stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Die strengen Datenschutzstandards in Deutschland seien ein hohes
Gut, das vor kommerziellen Interessen geschützt und verteidigt werden
müsse. "Gerade weil die Möglichkeiten der Digitalisierung grenzenlos
erscheinen, muss einer unkontrollierten Datensammelwut durch
öffentliche und private Dienstleister mit gesetzlichen Regeln
entgegengetreten werden. Andernfalls droht der Verlust der
Datensouveränität an Kostenträger und Versicherungsunternehmen.
Schließlich lassen sich solche Daten auch ohne weiteres für die
Risikoselektion von Konzernen zu Zwecken der Gewinnmaximierung
nutzen", betonte Buchholz. "Solche Auswüchse müssen unbedingt




verhindert werden."

Vielmehr sollen Datenvermeidung und Datensparsamkeit als
Grundsätze des Bundesdatenschutzgesetzes künftig unverändert Geltung
haben, insbesondere für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
hochsensibler Patientendaten.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 - 280 179 27 Email: presse(at)kzbv.de

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Datum: 17.11.2016 - 10:54 Uhr
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