(PresseBox) - Als im Juni 2016 SPIEGEL ONLINE und das Recherchezentrum Correctiv die Datenbank ?Euros-für-Ärzte? veröffentlichte, waren einige Mediziner geschockt. Gerade die 20.000 Personen, die freiwillig Angaben über die Höhe der Zahlungen von Pharmakonzernen gemacht hatten, werden indirekt als käuflich bezeichnet. Die Kanzlei BKR Partnerschaftsgesellschaft mbB (BKR), die für ihre Mandanten gegen diese Art der Darstellung vorgeht, sieht dem medialen Angriff der Datenbank-Macher gelassen entgegen.
Getroffene Hunde bellen, so heißt ein Sprichwort, das unterstellt, dass jemand, der sich lautstark einseitig gegen eine Beschuldigung zur Wehr setzt, fast immer etwas mit der Sache zu tun hat. Als die Kanzlei BKR (www.bkr-law.de) die Datenbank, die Correctiv und SPIEGEL ONLINE erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht hatten, wegen der prangernden Art und Weise der Darstellung ins Visier nahm und erste Ärzte schon mit ihrer Hilfe den Klageweg beschreiten wollen, schlugen die Herausgeber zurück.
In einem umfangreichen Artikel unterstellen sie der Kanzlei, das ?große Geld? zu wittern, unerlaubte Werbung zu betreiben und nichts mehr, als Akquise im Sinn zu haben. Davon, dass es tatsächlich noch Ärzte gibt, die dieser Art der Datendarstellung nicht zugestimmt haben, liest man im Artikel natürlich nichts. Diese Menschen aber fühlen sich in ihrer Ehre verletzt und wollen die Löschung ihrer Daten erreichen. ?Ich glaube?, so Rechtsanwalt Matthias Kilian, ?dass man nun ganz deutlich sieht, worum es den Machern dieser Datenbank geht. Die Möglichkeit, dass man sich außergerichtlich einigt und ganz einfach die aus der Datenbank entfernt, die dieser Art der Veröffentlichung widersprochen haben, wird nicht in Betracht gezogen. Zur Wahrung der berechtigen Interessen unserer Mandanten werden wir wohl den Klageweg beschreiten müssen.? Dabei vergesse man auch, so Kilian, dass es über 50.000 Ärzte gibt, die der Veröffentlichung generell nicht zugestimmt hatten. Würden da 20 oder 30 gelöschte Datensätze tatsächlich etwas an dem zweifelhaften Wert dieser Datenbank ausmachen?
?Any press is good press?, sagen die Amerikaner. Und tatsächlich: Seit der Veröffentlichung des Artikels häufen sich Presseanfragen in der Kanzlei. ?Natürlich geben wir der Presse gern Auskunft?, erklärt Rechtsanwalt Kilian, ?wir haben auch auf die Anfrage des SPIEGEL ONLINE-Redakteurs Markus Grill schriftlich geantwortet. Dass wir ein TV-Team mit laufender Kamera nicht in unsere Kanzleiräume lassen dürfen, sollten aber sogar SPIEGEL ONLINE-Journalisten wissen. Schließlich gibt es das Mandatsgeheimnis.?