Wände raus, Zwischenwände rein, Bäder neu ... Was gilt eigentlich als bauliche Veränderung?
(firmenpresse) - Magdeburg, 17.11.016. „Wer Baumaßnahmen in einer Mietwohnung durchführen will, muss das zunächst mit seinem Vermieter absprechen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Viele Mieter stören bei „ihrer“ Immobilie beispielsweise an alten Bädern, abgenutztem PVC-Belag oder über den unpraktischen Wohnungsschnitt. „Manche Mieter überlegen sich beispielsweise, wie sie ihre verhältnismäßig großen Räume trennen können und ziehen eine Trockenbauwand in Betracht. Sobald Mieter in die vorhandene Bausubstanz eingreifen, handelt es sich aber um eine bauliche Veränderung“, so die MCM-Experten weiter. Leider sei der Grad zur baulichen Veränderung manchmal schmaler, als manch ein Mieter vermuten mag. Während nämlich eine Trockenbauwand deutlich als Veränderung erkennbar ist, zählen theoretisch auch schon Nägel oder Dübel in den Wänden als Eingriff in die Bausubstanz. Vieles davon regele der Mietvertrag. Doch die MCM Investor Management AG gibt auch „Entwarnung“: „In der Praxis ist es normal, von diesen Dingen Gebrauch zu machen. Das tut fast jeder Mieter“. Mit einem Teppichboden kann es allerdings schon wieder heikel werden – das reine Auslegen der Teppichware ist unproblematisch, das Verkleben gilt schon wieder als bauliche Veränderung.
Fakt sei, dass der Vermieter immer das letzte Wort habe. „Selbst, wenn es um die Sicherheit der Immobilie in Form eines Spions oder ein extra Schloss geht, muss der Vermieter stets seine Zustimmung geben“, so die MCM Investor Management AG weiter. Egal, wie sinnvoll eine geplante Maßnahme auch sein mag – der Vermieter kann sie ohne weiteres ablehnen. Doch selbst nach der Zustimmung kann es zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter kommen. Eine Zustimmung heißt nämlich nicht, dass der Mieter die bauliche Veränderung bei Auszug so beibehalten kann. „Wenn also beispielsweise eine Zwischendecke gezogen wurde, kann der Vermieter das Entfernen bei Auszug verlangen“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Ein abschließender Rat: Mieter sollten sich sehr gut überlegen, welche Investitionen in eine Mietwohnung sich lohnen – und welche eben nicht. Zudem weisen die Experten der MCM Investor Management AG darauf hin, dass auch Eigennutzer von Immobilien nicht wahllos jede Veränderung vornehmen können. Größe Maßnahmen sollten daher in jedem Fall mit der Hausverwaltung abgesprochen sein.
Die Magdeburger MCM Investor Management AG (MCM) konzentriert sich vorrangig auf die Sanierung und den Neubau von Wohnimmobilien. Bisherige Investitionsstandorte sind Berlin, Leipzig, Magdeburg, Chemnitz und Halle. Neben dem An- und Verkauf von Immobilien ist MCM auch auf die langfristig orientierte Bewirtschaftung und die weitere Weiterentwicklung von Immobilien ausgerichtet. Die hierzu notwendige Haus- und WEG-Verwaltung werden neben dem Asset- und Bau-Management jeweils für Eigen - und Drittbestände angeboten.
MCM Investor Management AG
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