(ots) - Der Grenzpreis für Stromlieferungen an
Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2015 bei 12,69 Cent je Kilowattstunde.
Wie das Destatis weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 4,4 %
gegenüber dem Jahr 2014 gesunken - damals hatte er 13,27 Cent je
Kilowattstunde betragen.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der
Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus
Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der
Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den
Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den
Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom
zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den
Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher
belief sich im Jahr 2015 auf 16,21 Cent je Kilowattstunde, das war
ein Minus von 2,1 % gegenüber 2014. Bei der Abgabe an Haushaltskunden
nahmen die Versorgungsunternehmen 2015 im Durchschnitt 23,99 Cent je
Kilowattstunde ein, das waren 0,5 % mehr als 2014.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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Jörg Kaiser,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 07,
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