(ots) - Feuerwehren appellieren an Eigentümer, bestehende
Wohngebäude noch in diesem Jahr mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Sie retten damit Leben und schützen sich vor möglichen
Schadenansprüchen.
Der Countdown läuft: Am 31. Dezember 2017 endet in Bayern die
fünfjährige Übergangsfrist für die Rauchmeldernachrüstung. Sämtliche
Wohnungen und Wohnhäuser - nicht nur vermietete, sondern auch vom
Eigentümer selbst genutzte - müssen bis dahin mit Rauchwarnmeldern
ausgestattet sein. Die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude gilt
seit Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten am 1.
Januar 2013. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und die
Feuerwehren des Landes appellieren an die Eigentümer in Bayern, nicht
bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten, sondern Häuser und
Wohnungen noch in diesem Jahr mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern
auszustatten.
Rauchmelder retten nachweislich Leben
"In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den
Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie
ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen
warnen können", ist Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. überzeugt. Dass Rauchmelder tatsächlich Leben
retten, belegen Erhebungen der Bundesländer, in denen bereits seit
längerer Zeit Rauchmelderpflicht herrscht. So verzeichneten
beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland
nach Einführung der Rauchmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten
von über 80 Prozent. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren
es rund 75 Prozent. Wie sich die Rauchmelderpflicht in Bayern
auswirkt, bleibt abzuwarten. Vor Einführung der Rauchmelderpflicht
kamen im Jahr 2010 in Bayern 48 Menschen bei rund 4.000
Wohnungsbränden ums Leben.
Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatz möglich
Die Rauchwarnmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern
sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert werden.
In den meisten Landesbauordnungen sind die Zuständigkeiten zwischen
Eigentümer und Mieter aufgeteilt. Der Eigentümer ist generell für den
Einbau, der Mieter für die regelmäßige Wartung zur Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn der Eigentümer
übernimmt auch dies. Staatliche Kontrollen finden nicht statt,
Bußgelder können derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern verhängt
werden. Kommen allerdings bei einem Brand in einem Wohnhaus, in dem
kein Rauchmelder installiert ist, Menschen zu schaden, sind
strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht
und damit einhergehender Fahrlässigkeit möglich. Unabhängig davon
könnte ein geschädigter Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Vermieter geltend machen.
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"Rauchmelder retten Leben"
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