(ots) - Am 19. Oktober 2016 sowie am 28. Oktober 2016
hat die Nichia Corporation ("Nichia") beim Landgericht Düsseldorf den
Erlass von insgesamt drei einstweiligen Verfügungen gegen Everlight
Electronics Co., Ltd. ("Everlight") beantragt. Nichia macht geltend,
dass die von Everlight hergestellten und in Deutschland vertriebenen
weißen LED-Produkte "334-15/X1C5-1QSA", "334-15/T2C2-1TVB" und
"XI3535-KT577J1-03201-000P" Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02
929) verletzen.
Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia
gefolgt, dass die vorbenannten Everlight Produkte Anspruch 1 von
Nichias YAG Patent verletzen, und hat die einstweiligen Verfügungen
am 24. Oktober 2016 bzw. am 7. November 2016 erlassen (Az. 4a O
104/16; 4a O 112/16 und 4a O 113/16). In Anbetracht der besonderen
Dringlichkeit sind die einstweiligen Verfügungen durch Beschluss,
d.h. ohne vorherige Anhörung von Everlight ergangen. Alle drei
einstweiligen Verfügungen wurden Everlight am 10. November 2016
zugestellt. Es handelt sich um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen, die
von Everlight noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden können.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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