Zum 1. Januar 2017 wird das zweite Pflegestärkungsgesetz wirksam und bringt einige komplexe Änderungen mit sich. Die Gothaer bietet Journalisten ein Multimediapaket aus Bild, Text und Ton, welches di
(firmenpresse) - Der Informationsbedarf ist hoch und das Gesetz ist komplex. Hörer, Leser und Zuschauer wollen schnelle und anschauliche Informationen, welche die wesentlichen Neuerungen aus Kundensicht richtig wiedergeben. Die Gothaer geht jetzt neue Wege der Information: Das ohnehin im Haus vorhandene Expertenwissen wurde gebündelt und in einem Multimedia-Paket aus Text, Bild und Ton verständlich und anschaulich dargestellt. Zum Paket gehören ein neutraler, animierter Erklärfilm zu den Neuerungen des Gesetzes, eine fachliche Einschätzung vom Gothaer-Experten Emanuel Issagholian in Video und Audio sowie ein redaktioneller Begleittext.
Das Paket steht ab sofort zum kostenlosen Download unter http://www.gothaer.de/ueber-uns/presse/videos/pflegestaerkungsgesetz-ii.htm zur Verfügung und kann rechtefrei in allen Medien verwendet werden.
Das bereits Ende 2015 verabschiedete Gesetz definiert den Begriff Pflegebedürftigkeit neu: Der Grad der Selbständigkeit und der damit verbundene Unterstützungsbedarf sind künftig entscheidend bei der Einstufung, wie pflegebedürftig ein Mensch ist. Gegenüber dem bisherigen Beurteilungsverfahren wird damit ab 2017 stärker auf kognitive und psychische Beeinträchtigungen geachtet.
Neu ist außerdem, dass Betroffene nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingestuft werden.
Der Gothaer Konzern ist mit vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.
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